Ergebnisbericht 2 (andere)

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

5.3 In der Vernehmlassung unterbreiteter Fragenkatalog Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts

Stellungnahme eingereicht durch:

Kanton Verband Organisation Übrige

Absender:

Wichtig:

Ihre elektronische Stellungnahme senden Sie bitte als Word-Dokument bis am 20. Oktober 2022 an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

1. Sind Sie grundsätzlich mit dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung vom

19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) einverstanden?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen / Änderungsantrag:

2. Sind Sie damit einverstanden, dass Motorwagen hinsichtlich Assistenzsysteme und Schutz gegen Cyberangriffe künftig grundsätzlich den technischen Vorschriften der EU entsprechen müssen (Art. 103 Abs. 5, 6 und 7 E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

3. Sind Sie damit einverstanden, dass Motorwagen hinsichtlich Unfalldatenschreiber künftig grundsätzlich den technischen Vorschriften der EU entsprechen müssen (Art. 102a E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

4. Sind Sie damit einverstanden, dass Gesellschaftswagen künftig hinsichtlich des

Überrollschutzes dem UN-Reglement Nr. 66 entsprechen müssen (Art. 121 Abs. 5 E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

51/ ASTRA-D-C4B33401/731