Ergebnisbericht 2 (andere)
Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 55Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
20. Sind Sie einverstanden, dass künftig in der VTS explizit festgehalten wird, dass die Nachprüfung abgeänderter Fahrzeuge nach einem gemeinsam festgelegten System der kantonalen Vollzugsbehörden erfolgt (Einleitungsteil von Art. 34 Abs. 2 E-VTS)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
21. Sind Sie einverstanden, dass künftig alle Felgen, die sich innerhalb der vom
Fahrzeughersteller vorgesehen Bandbreite von Einpresstiefen befinden, vor deren Verwendung nicht mehr amtlich nachgeprüft werden müssen (Art. 34 Abs. 2 Bst. f E-VTS)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
22. Sind Sie einverstanden, dass künftig Spurverbreiterungen bis 2 % aufgrund von
Distanzscheiben (wie bereits heute aufgrund von nicht mit dem Fahrzeug geprüften Felgen mit anderer Einpresstiefe) ohne Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers zulässig sind (Art. 56 Abs. 3 E-VTS)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
23. Sind Sie mit der überarbeiteten Kompetenzregelung für das UVEK zum Erlass
ausführender Bestimmungen zur VTS einverstanden (Art. 220 Abs. 1 E-VTS)?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
24. Sind Sie mit der neuen Kompetenzregelung für das ASTRA zur Regelung von
Einzelheiten des Vollzugs und Abweichungen von VTS-Bestimmungen einverstanden (Art. 220 Abs. 4 und 5 E-VTS )?
JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
55/ ASTRA-D-C4B33401/731