Ergebnisbericht 2 (andere)

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

20. Sind Sie einverstanden, dass künftig in der VTS explizit festgehalten wird, dass die Nachprüfung abgeänderter Fahrzeuge nach einem gemeinsam festgelegten System der kantonalen Vollzugsbehörden erfolgt (Einleitungsteil von Art. 34 Abs. 2 E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

21. Sind Sie einverstanden, dass künftig alle Felgen, die sich innerhalb der vom

Fahrzeughersteller vorgesehen Bandbreite von Einpresstiefen befinden, vor deren Verwendung nicht mehr amtlich nachgeprüft werden müssen (Art. 34 Abs. 2 Bst. f E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

22. Sind Sie einverstanden, dass künftig Spurverbreiterungen bis 2 % aufgrund von

Distanzscheiben (wie bereits heute aufgrund von nicht mit dem Fahrzeug geprüften Felgen mit anderer Einpresstiefe) ohne Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers zulässig sind (Art. 56 Abs. 3 E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

23. Sind Sie mit der überarbeiteten Kompetenzregelung für das UVEK zum Erlass

ausführender Bestimmungen zur VTS einverstanden (Art. 220 Abs. 1 E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

24. Sind Sie mit der neuen Kompetenzregelung für das ASTRA zur Regelung von

Einzelheiten des Vollzugs und Abweichungen von VTS-Bestimmungen einverstanden (Art. 220 Abs. 4 und 5 E-VTS )?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

55/ ASTRA-D-C4B33401/731