Ergebnisbericht 2 (andere)

Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

15. Sind Sie damit einverstanden, dass die Bremswirkung von land- und forstwirtschaftlichen

Arbeitsanhängern beim Einsatz im Gelände herabgesetzt werden kann, wenn

Massnahmen zur Risikominderung vorhanden sind (Art. 208 Abs. 2 Bst. c E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

16. Sind Sie damit einverstanden, dass Arbeitskarren (z. B. Arbeitsbühnen) mit einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h künftig ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild in Verkehr gesetzt werden können (Art. 72 Abs. 1 Bst. m E-VZV und Art. 38 Abs. 1 Bst. e E-VVV)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

17. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig an gewerblich zugelassenen Traktoren vorne

längere Zusatzgeräte angebracht werden dürfen, wie dies heute bereits beim Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft der Fall ist (Art. 94 Abs. 1quater und 1quinquies E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

18. Sind Sie damit einverstanden, dass künftig nachträglich in Oldtimerfahrzeuge eingebaute

Fremdzündungsmotoren mindestens den ab 1. Oktober 1996 geltenden

Abgasvorschriften entsprechen sollen (Art. 4 Abs. 4 Bst. a E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

19. Sind Sie damit einverstanden, dass nachträglich an Stelle des ursprünglichen

Verbrennungsmotors in Oldtimerfahrzeuge eingebaute Elektromotoren bezüglich der elektrischen Sicherheit mindestens den ab 1. Oktober 1996 geltenden Vorschriften entsprechen sollen und eine zerstörungsfreie Festigkeitsprüfung für den Einbau der Batterien analog zu derjenigen für Gastanks angewendet werden kann (Art. 4 Abs. 4 Bst. b E-VTS)?

JA NEIN keine Stellungnahme / nicht betroffen

Bemerkungen:

54/ ASTRA-D-C4B33401/731