Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 42 Seiten

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Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Ergebnisbericht zur Vernehmlassung Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050

3.3.4 Weitere Bemerkungen zum Vorgehen für die nächsten Ausbauschritte (Frage 3d)

Haben Sie weitere Bemerkungen zum Vorgehen für die nächsten Ausbauschritte?

Bemerkungen und zentrale Aussagen

334.01 Finanzierung von Grossprojekten (sind kaum alle in einem Ausbauschritt fi- BE, LU, UR, OW, BS, BL, AG,

nanzierbar) soll über mehrere Zyklen bzw. Botschaften vorgenommen wer- Gotthard-Komitee, KöV, SOB, den können (gleichzeitige Planung an zwei Zeithorizonten, Teil des Inhalts SSV, ZKöV der jeweils nachfolgenden Botschaft wird zwar vorweggenommen, erhöht

dafür die Planungssicherheit).

334.02 Bund soll Massnahmen ergreifen um den Rückstand bei einigen Projekten FR, VS, JU, CTSO, economie-

aufzuholen und den Planungsprozess zu optimieren (halbjährliche Aktuali- suisse, OuestRail, SGV (Gesierung Umsetzungsplanung, Verlängerung Planungszyklen oder parallele werbe), Thurbo Bearbeitung von Zyklen, Verfahren vereinfachen und beschleunigen, Fristen

verkürzen).

334.03 Für Erarbeitung und Beurteilung der Wirkung des übernächsten Aus- SZ, GPS, SP, Alpen-Initiative,

bauschritts (Botschaft 2030) soll auf ein gesamtverkehrliches Modell ge- CoscienzaSvizzera wechselt werden.

334.04 Die Konkretisierung der Perspektive BAHN 2050 soll sich an Planungsregio- FR, VS, GE, JU, CTSO,

nen orientieren (wie AS 2035), nicht an Handlungsräume ARE. OuestRail

334.05 Bericht enthält keine Empfehlungen für Investitionen zur Stärkung der Nord- TI, VD, Bellinzona, Coscienza-

Süd- und Ost-West-Achse und zur Sicherstellung einer bedeutenden Ver- Svizzera, OuestRail kehrsverlagerung auf die Bahn. Mit aktuellem Bahninfrastrukturfonds (BIF)

können Ziele nicht erreicht werden (Paradigmenwechsel, 100 Mia. CHF für

nächste Jahrzehnte, ev. BIF mit Fonds speisen, Klimaprogramm). Regionen

sollen bei Finanzierung nicht gegeneinander ausgespielt werden.

334.06 Bund soll Verfügbarkeit der erforderlichen personellen Ressourcen sicher- BS, BL, GPS, SP, EspaceSuis-

stellen und wenn nötig Ausbildungsoffensive starten (Plangenehmigungsver- seTI, OuestRail, VBZ, VCS fahren, regionale Angebots-Zielbilder erarbeiten, Grossprojekte etappieren

und auf Ausbauschritte verteilen, Ausbildungsoffensive starten).

334.07 Bund soll Wiederaufnahme einer Kofinanzierung von grenzüberschreitenden GE

Projekten in das aktuelle Programm in Erwägung ziehen (Grossraum Genf).

334.08 Kleine Infrastrukturausbauten, die nicht über Leistungsvereinbarungen finan- ZH

ziert werden, können zurzeit nicht kurzfristig realisiert und durch den Bund

finanziert werden (entsprechende Gesetzesanpassung auf Bundesebene

prüfen).

334.09 Ausbauetappen müssen so konzipiert werden, dass ein Ausbau aufwärts- AG, glp, citrap-vaud, LITRA,

kompatibel möglich ist, ein stabiles Angebotskonzept 2035 vorliegt, Optimie- RBS, SBB, SwissRailvolution, rungen von Reiseketten im Regionalverkehr berücksichtigt werden und die Thurbo, VöV Projekte eine positive NIBA-Bewertung aufweisen.

334.10 Neue Abgabeinstrumente für Elektromobilität zur Äufnung des Bahninfra- FDP, SBB

strukturfonds (BIF) oder Gegensteuermassnahmen zur Stützung des BIF

sollen erarbeitet werden.

334.11 Nebst dem Ausbau der Bahninfrastruktur soll auch eine Reduktion des Ge- GPS, SP, Alpen-Initiative, LEO

samtverkehrs angestrebt werden.

334.12 Für Realisierung und Bewirtschaftung der diversen Bahninfrastrukturen mit AggloBasel

grenzüberschreitenden Auswirkungen soll vom BAV eine Projektorganisa-

tion zur institutionalisierten Kooperation aufgebaut werden (Raum Basel).

334.13 Infrastrukturausbauten sollen sich aufgrund eines langfristigen Fahrplankon- ProBahn

zeptes ergeben und nicht umgekehrt (wie bei BAHN 2000 Kundenbedürf-

nisse identifizieren, politische Diskussion um isolierte Infrastrukturausbauten

vermeiden).

34/42 BAV-D-3DB23401/1136