Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/51: 22.431 n Pa. Iv. SGK-NR. Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung · 10 Seiten
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Art. 37 Abs. 3.
Leistungserbringer, für welche die Ausnahme nach Absatz 1bisgilt, müssen sich ebenfalls einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen. Sie sind deshalb in Absatz 3 aufzuführen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die neue Regelung hat zum Ziel, den Kantonen im Falle einer Unterversorgung ein effizientes Instrument zur Verfügung zu stellen. Personen, die in den betreffenden medizinischen Fachgebieten selbstständig zulasten der OKP tätig sein möchten, sollen neu keinen Nachweis mehr erbringen müssen, dass sie im beantragten Fachgebiet während mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Möglicherweise werden deshalb während der Geltungsdauer von Artikel 37 Absatz 1bisnKVG mehr Zulassungen in den betreffenden Fachgebieten erteilt werden. Aus Sicht der Kantone geht es jedoch darum, eine Unterversorgung zu vermeiden und in erster Linie die Nachfolge für ärztliche Praxen in der Grundversorgung sicherzustellen. Deshalb ist nicht mit erheblichen Mehrkosten zulasten der OKP zu rechnen, zumindest, wenn die Kantone bei der Anwendung der Ausnahmeregelung Zurückhaltung üben. Ebenfalls keine erheblichen Auswirkungen werden für die Beiträge erwartet, die der Bund den Kantonen nach Artikel 66 Absatz 2 KVG zur Prämienverbilligung für die Versicherten gewährt.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die vorgeschlagene neue Regelung überträgt den Kantonen die Kompetenz, bei einer Unterversorgung Zulassungen zur Tätigkeit zulasten der OKP zu erteilen, ohne dass der Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte erbracht werden muss. Betroffen sind die Fachgebiete «Allgemeine Innere Medizin als einziger Weiterbildungstitel», «praktischer Arzt oder praktische Ärztin als einziger Weiterbildungstitel», «Kinder- und Jugendmedizin» sowie «Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie». Die Umsetzung wird deshalb punktuell zu einem Mehraufwand für die Kanone führen. Dank dieser Massnahme können die Kantone jedoch eine Unterversorgung in den betroffenen Fachgebieten verhindern und so eine umfassende medizinische Versorgung auf ihrem Gebiet sicherstellen.
5.3 Andere Auswirkungen
Falls in einem der erwähnten Fachgebiete eine Unterversorgung vorliegt, wird die medizinische Versorgung der Versicherten verbessert.
Mit weiteren Auswirkungen ist nicht zu rechnen.