Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/60: Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (WResV) · 13 Seiten
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5.12. Gesetzesgrundlage für WResV
Die Kantone fordern den Bund auf, eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der bestehende Art. 9 StromVG sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für die WResV. Die fehlende gesetzliche Verankerung führe zu zahlreichen Unsicherheiten und Risiken für die beteiligten Akteure (Gemäss Art. 9 Abs. 2 StromVG darf der Bundesrat in der Praxis Ausschreibungen ausführen, nicht jedoch Swissgrid).
Für die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist dagegen nicht nachvollziehbar, inwiefern heute die formell-gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibung neuer Reservekraftwerke fehlen soll. Gemäss Art. 9 Abs. 2 StromVG könne der Bundesrat wettbewerbliche Ausschreibungen für die Beschaffung von Elektrizität durchführen, wobei gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. b StromVG unter der Beschaffung von Elektrizität insbesondere auch der Ausbau von Erzeugungskapazitäten zu verstehen sei.
10/13 BFE-D-1F8D3401/102