Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/60: Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (WResV) · 13 Seiten
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4. Wichtigste Vernehmlassungsergebnisse
Die Mehrheit der Teilnehmenden begrüsst, dass der Bund in der Winterreserveverordnung neben der Wasserkraftreserve eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung im Winter schafft. Insbesondere aus Sicht der SVP genügt die Vorlage zur Absicherung der Stromversorgung allerdings nicht. Es fehle ein klares Bekenntnis zugunsten der Energieproduktion und der Versorgungssicherheit. Dem Verordnungsentwurf mangle es an der Berücksichtigung der dezentralen, firmeneigenen Notstromaggregate.
Verschiedene Teilnehmende erachten die vorgesehene Stromreserve als zu teuer und einseitig und fordern zusätzliche Massnahmen, auch auf der Nachfrageseite. Es soll geprüft werden, ob eine Auktionierung der Nachfragereduktion (Verbrauchsreserve) günstiger zu realisieren wäre und ob im Hinblick auf den Winter 2023/2024 eine solche eingerichtet werden könnte.
Um den Betrieb von Reservekraftwerken und Notstromgruppen zu ermöglichen, soll der Bund gemäss den Kantonen die kantonalen Bestimmungen zur Abwärmenutzung sowie allfällige kantonale Luftreinhaltungs- und Lärmschutzvorschriften unter Berufung auf das Landesversorgungsgesetz während der Dauer des Einsatzes dieser Anlagen ausser Kraft setzen.
Die Kantone fordern den Bund zudem auf, eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die vorliegende Verordnung zu schaffen. Die fehlende gesetzliche Verankerung führe zu zahlreichen Unsicherheiten und Risiken für die beteiligten Akteure.
Verschiedentlich wird das Anliegen vorgebracht, einen technologieneutralen Ansatz anzuwenden, sowohl für die Wasserkraftreserve als auch für die Zusatzreserve. Swisspower ist der Auffassung, dass auch Anlagen zur Wärme-Kraft-Kopplung (WKK-Anlagen) sowohl als Energiereserve als auch als Reservekraftwerk geeignet sind und deshalb in der Verordnung berücksichtigt werden müssen. Mittel- bis langfristig sollen die Reservekraftwerkskapazitäten zudem über einen wettbewerblichen Mechanismus, d.h. Ausschreibungen, beschafft werden. Umweltallianz und Kantone erachten es aus Sicht des Gesundheitsschutzes als problematisch, wenn bei der Festlegung der Abrufreihenfolge tiefe Kosten höher gewichtet werden als schädliche Umweltauswirkungen. Swissgrid beantragt, dass bzgl. Rückerstattung an den Bund nicht eine feste Frist in der Verordnung festgelegt wird.
5. Zusammenfassung der Kernthemen
5.1. Finanzierung der Winterreserve
Die Finanzierung der Wasserkraftreserve und der Reservekraftwerke durch eine Erhöhung des Netznutzungsentgelts um 1.4 Rp./kWh ist aus Sicht der SP im aktuellen Umfeld sozialpolitisch problematisch. Viele Haushalte seien zurzeit mit stark steigenden Energiekosten, Krankenkassenprämien und Mieten konfrontiert. Das Haushaltsbudget werde dadurch stark belastet, insbesondere weil die Lohnentwicklung nicht mit der Inflation Schritt halte und der Bund bisher keine umfassenden Entlastungsmassahmen zur Stärkung der Kaufkraft abschliessend verabschiedet habe. Eine weitere Erhöhung der Energiekosten sei in diesem Umfeld nicht zumutbar.
Die SP fordert deshalb, dass die Finanzierung der Stromversorgungssicherheit über den allgemeinen Bundeshaushalt erfolgt.
Andere Voten, bspw. Handelskammer beider Basel: Die Finanzierung durch eine Anpassung des Netzentgeltes befürworten sie im Sinne des Verursacherprinzips.
5/13 BFE-D-1F8D3401/102