Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 11. August 2021 den Bericht «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung» verabschiedet und darin festgestellt, dass die Finanzierung der Stammgemeinschaften und damit des elektronischen Patientendossiers (EPD) eine grosse Herausforderung darstellt. Mit der durch den Bundesrat am 27. April 2022 in Auftrag gegebenen umfassenden Revision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) sollen die Rollen zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf das EPD klar geregelt und eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen diverse Massnahmen zur Weiterentwicklung des EPD getroffen und damit der Nutzen für alle Beteiligten erhöht werden.

Bis zum Inkrafttreten dieser umfassenden Revision dürften jedoch rund 5 Jahre vergehen. Dieser Zeitraum stellt eine kritische Phase für die Einführung und Verbreitung des EPD dar. Mittels einer zeitlich befristeten Übergangsfinanzierung soll bis zum Inkrafttreten der umfassenden Gesetzesrevision die Finanzierung der Stammgemeinschaften überbrückt werden.

Für die Eröffnung eines EPD ist die Einwilligung mittels eigenhändiger Unterschrift der Patientin oder des Patienten notwendig. Die Einwilligung kann auch elektronisch, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach dem Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03) erteilt werden. Die QES hat sich auf dem Markt jedoch unzureichend durchgesetzt. Um den Eröffnungsprozess zu vereinfachen, sollen daher künftig weitere Formen der elektronischen Einwilligung und damit ein vereinfachter Online-Eröffnungsprozess ermöglicht werden.

2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze

Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu Revision des EPDG: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte – unter Berücksichtigung der Ostertage - bis am 2. Mai 2023.

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 11 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 62 weitere Organisationen eingeladen.

Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten reichten 25 Kantone (alle ausser Waadt) und die GDK, 5 politische Parteien (Die Mitte, FDP, GRÜNE, SP und SVP), 3 Spitzenverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGB, sgv-usam) und 23 Organisationen (u.a. Patienten- und Konsumentenorganisationen, Fachorganisationen, Versicherer, technische Akteure) eine materielle Stellungnahme ein.

Ausserdem liessen sich 35 weitere Organisationen und Institutionen, insbesondere Fachorganisationen und technische Akteure, materiell vernehmen.