Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Gesundheitsversorgung sowie zur Kosteneindämmung im Bereich der Krankenversicherung beitragen soll.
Die Mitte begrüsst, dass im Gesetz neu festgehalten werden soll, dass das EPD zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung wie auch zu einer Kosteneindämmung im Bereich der Krankenversicherung beitragen soll.
Der Kanton TG und die Organisationen ARTISET, mfe sowie SGAIM erachten die Abstützung auf Artikel 117 Absatz 1 BV als problematisch.
3.2.2.2 Zweckartikel
Die Organisationen SKS, IG eHealth, SDV und SHV erachten die vorgeschlagene Ergänzung des Zweckartikels als sinnvoll.
3.2.2.3 Übergangsfinanzierung
3.2.2.3.1 Empfänger der Finanzhilfe
Die Kantone AG, AI, BE, NW, SG, VS, ZH und die Organisationen FRC, scienceindustries, KSG, SDA begrüssen, dass im EPDG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, die es dem Bund erlaube, den Stammgemeinschaften für den Betrieb und die Weiterentwicklung Finanzhilfen zu gewähren. Auch SSR ist gegenüber der Finanzierung durch den Bund ist positiv eingestellt.
Die Organisation IG eHealth und der SHV sind der Ansicht, dass eine Übergangsfinanzierung im Sinne einer Überbrückung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sei. Insbesondere weil die Stammgemeinschaften Probleme hätten, ihre Leistungen zu finanzieren brauche es ein Finanzierungsmodell. So schaffe die Übergangsfinanzierung die nötige Zeit, damit alle Kantone ein nachhaltiges Finanzierungmodell aufbauen könnten. Die Post begrüsst die Absicht des Bundesrats, den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der geplanten umfassenden Gesetzesrevision mittels Finanzhilfen − als einmalige Zwischenfinanzierung − zu überbrücken.
Die Stammgemeinschaft axsana begrüsst den Vorschlag, die Stammgemeinschaften mit einer Übergangsfinanzierung zu unterstützen, sehr. Die zusätzlichen Beiträge seien existenziell für die Verbreitung des EPD.
Die Mitte, FDP, economiesuisse, AAV, AVKZ, CLPh, LAV, pharmaSuisse, Sphf, ARTISET, Interpharma, abilis, CVCI, WEKO befürchten, dass einzelne (nationale bzw. von keinem Kanton unterstützte) Stammgemeinschaften mit der vorgesehenen Regelung nicht in den Genuss von Finanzhilfen kommen werden. ADTG, BEKAG, FMH, IG eHealth, IPAG, mfe SHV, Spitex, AD Swiss, HIN und Herr Dr. med. B. Gafner weisen darauf hin, dass nicht nur Stammgemeinschaften, sondern auch Gemeinschaften Anspruch auf Finanzhilfen haben sollten. AD Swiss und HIN fordern zusätzlich Finanzhilfen für IDP.
Die Organisationen AAV, AVKZ, CLPh, LAV, pharmaSuisse, SBK, Sphf und svbg finden es notwendig, neben der finanziellen Unterstützung der Stammgemeinschaften auch die Implementierung bei den Leistungserbringern finanziell zu unterstützen.
Die FMH, mfe, IPAG sowie SGAIM fordern finanzielle Hilfen für die Pflege von Dossiers durch Gesundheitsfachpersonen (GFP) bzw. eine Regelung zur Finanzierung der Hausärzte.
Die IG eHealth und der SHV finden, dass der Erfolg des EPD auch von der Nutzung durch die Leistungserbringer/GFP der Gemeinschaft abhängig sei, weshalb auch diese gefördert werden solle.
Der SBAP möchte, dass auch die kleinen Unternehmungen in Form einer Einzelpraxis oder Organisation der psychologischen Psychotherapie Finanzhilfe beantragen können.
3.2.2.3.2 Anknüpfung der Finanzhilfe an Anzahl eröffnete EPD
Der Kanton NE begrüsst es explizit, dass die Finanzhilfen auf der Grundlage der Anzahl eröffneter EPD erfolgt, da dies einen entscheidenden Anreizcharakter habe. Der Kanton ZH