Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/73: Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) · 10 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF)
1 Ausgangslage
Die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) dient der Umsetzung der Artikel 38 und 38a des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1), welche anlässlich des Bundesgesetzes über administrative Erleichterungen und eine Entlastung des Bundeshaushaltes (BBI 2021 669) erlassen wurden. Sie bezweckt einerseits die Einführung der Pauschalen und andererseits eine Verbesserung des heutigen Kostendeckungsgrades des Dienstes ÜPF.
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 22. Februar 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur FV-ÜPF. Die Vernehmlassung dauerte bis am 30. Mai 2023. Es sind 51 Stellungnahmen (25 Kantone, 14 Verbände, 9 MWP, 1 Staatsanwaltschaft, die Bundesanwaltschaft und 1 politische Partei) eingegangen. Eine Liste der Teilnehmenden, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 5.
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Er weist aus, welche Bestimmungen positiv oder negativ aufgenommen wurden und ob beziehungsweise welche Änderungsvorschläge eingebracht worden sind. Bei Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (nachfolgend: Teilnehmende), die lediglich zu einzelnen Bestimmungen Stellung genommen haben, wird davon ausgegangen, dass sie den Vorentwurf grundsätzlich akzeptieren und sich ihre Kritik oder Anpassungswünsche nur auf diejenigen Bestimmungen beziehen, die ausdrücklich Gegenstand der Vernehmlassungsstellungnahme sind. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
3 Allgemeine Beurteilung
Die Bundesanwaltschaft (BA), die Schweizerische Kriminalistische Gesellschaft (SKG), die Schweizerische Vereinigung Städtischer Polizeichefs (SVSP), der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) und der Interverband für Rettungswesen (IVR) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Kantone AI, GE, SO, die Staatsanwaltschaft des Kantons UR und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sind mit der gesamten Vorlage einverstanden. Der Kanton NE lehnt die Vorlage ab. Die Mehrheit der Kantone2 sowie die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) begrüssen grundsätzlich die Einführung der pauschalen Kostenbeteiligungen. Sie äussern sich jedoch kritisch zu einigen Punkten der Vorlage und sind insbesondere mit der vorgesehenen Kostenverteilung zwischen Bund (25 %) und Kantonen (75 %) nicht einverstanden. Weiter sind sie der Ansicht, dass der Gesamtbetrag der Entschädigungen der MWP zu hoch angesetzt und deshalb massiv zu kürzen sei.
Alle MWP3, die sich zur Vernehmlassung geäussert haben, sowie der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut), die Swico, die Digitale Gesellschaft, die SVP, die Piratenpartei, der Verein Grundrechte und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), lehnen alle Bestimmungen der Vorlage ab, welche die Entschädigungen der MWP regeln. Sie erachten die Einführung eines plafonierten Gesamtbetrages der Entschädigungen sowie die für MWP mit einem gewissen Auftragsvolumen vorgeschlagene (jährliche) Pauschalentschädigung als einseitig unausgewogen und nicht sachgerecht. Sie sind ausserdem der Ansicht, dass durch
EJPD
2 AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
3 Glasfasernetz Schweiz, Init7, Salt, Suissedigital, Sunrise UPC, Swisscom, Threema, Proton, Quickline