Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/73: Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) · 10 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF)
die Pauschalisierung für sie keine substanzielle Senkung des administrativen Aufwands erwartet werde, da für sie – abgesehen von der Rechnungsstellung – keine Aufgaben entfallen.
4 Stellungnahmen zu einzelnen Bestimmungen
Artikel 1
Einführung von jährlichen pauschalen Kostenbeteiligungen
Mehrere Teilnehmende4 begrüssen grundsätzlich die Einführung von jährlichen pauschalen Kostenbeteiligungen. Sie argumentieren damit, dass mit dem neuen Finanzierungssystem der administrative Aufwand für alle Beteiligten reduziert sowie für Bund und Kantone mehr Sicherheit bei der Budgetierung geschaffen werde. Des Weiteren ermögliche das neue Finanzierungssystem, dass bei der Anordnung einzelner Überwachungsmassnahmen, die Notwendigkeit der Massnahme und nicht die anfallenden Kosten entscheidend sei. Damit werde ermöglicht, dass schwere Straftaten (etwa die Bekämpfung der organisierten Kriminalität) nicht nur vom Bund und einigen finanzstarken Kantonen, sondern auch von kleineren Kantonen verfolgt werden können.
Einige Teilnehmende5 sind hingegen der Ansicht, dass mit einer Einzelabrechnung die Kosten der Strafverfolgungsbehörden in direktem Zusammenhang mit dem Nutzen von Überwachungen und Auskünften stünden. Bei diesem Abrechnungssystem würden die Strafverfolgungsbehörden vor Anordnung einer Massnahme deren Nutzen und Kosten gegeneinander abwägen und erst wenn der Nutzen höher wiegt, diese anordnen. Mit einer pauschalen Kostenbeteiligung der Kantone würde jedoch dieser disziplinierende Anreiz zu Lasten der MWP wegfallen.
Kostenverteilung zwischen Bund und Kantone
Der SGB beantragt, den im Entwurf vorgesehenen Kostenanteil der Kantone von 75 Prozent auf 90 Prozent zu erhöhen, weil deren Nutzen aus Überwachungen und Auskünften 90 Prozent betrage. Die meisten Teilnehmenden6 lehnen hingegen die im Entwurf zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Dienstes ÜPF vorgesehene Kostenverteilung zwischen Bund (25 %) und Kantonen (75 %) klar ab. Nicht akzeptiert wird insbesondere, dass infolge dieses Verteilschlüssels die von den Kantonen zu übernehmenden Kosten verdoppelt werden. Ihrer Ansicht nach werde durch eine solche Kostenverteilung in Kauf genommen, dass die Fernmeldeüberwachung als eines der wichtigsten Beweismittel im Strafverfahren aus finanzpolitischen Gründen nur noch eingeschränkt eingesetzt werde. Der angestrebte Kostendeckungsgrad könne zudem rein faktisch kaum jemals erreicht werden, da höhere Gebührenansätze automatisch auch zu weniger Überwachungsmassnahmen und somit zu geringeren Einnahmen führen würden. Diese Teilnehmenden schlagen vor, den Kostenanteil der Kantone deutlich zu reduzieren. Einige Teilnehmende7 beantragen, es sei eine Gebührenordnung auszuarbeiten, welche die Kosten der Kantone auf dem derzeitigen Niveau halte.
Ein Grossteil der Teilnehmenden8 findet zudem stossend, dass die Kantone zwar 75 Prozent der Kosten des Dienstes ÜPF übernehmen sollen, jedoch keinen Einfluss auf verschiedene kostenbegründende Aspekte hätten, wie die Organisation und die Effizienz des Dienstes ÜPF. Kritisiert wird auch der Umstand, dass der Dienst ÜPF seine Dienstleistungen bei anderen
4 Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, KKJPD, KKPKS, SGB, SSK, Staatsanwaltschaft des Kantons UR
5 Glasfasernetz Schweiz, Init7, Salt, Suissedigital, Sunrise UPC, Swisscom, Threema, Quickline, asut, Swico, Digitale Gesellschaft, SGV, Piratenpartei, Verein Grundrechte
6 AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, KKJPD, KKPKS, SSK
7 AG, AR, BL, GL, GR, LU, OW, NW, SH, SG, UR, VS, ZG, ZH, KKPKS, SSK
8 AG, AR, BE, BL, FR, GR, LU, NW, OW, SH, TG, TI, VS, ZH, KKPKS, SSK