Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 68 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Änderung des Bankengesetzes

erhält der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag, die ins Gesetz überführten Verordnungsbestimmungen, innert 5 Jahren nach deren Inkrafttreten zu überprüfen.

Im Rahmen der vom Bundesrat am 29. März 2023 beschlossenen Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sollen zudem das gesamte Schweizer Too-Big-To-Fail Regelwerk und damit auch die in dieser Vorlage enthaltenen Instrumente nochmals umfassend beurteilt und die Ergebnisse dem Parlament im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 BankG im Frühjahr 2024 unterbreitet werden. Im Rahmen dieses Berichts sollen auch verschiedene Prüfaufträge, die das Parlament dem Bundesrat im Nachgang zu den Ereignissen von März 2023 erteilt hat, erfüllt werden.

Schliesslich soll das geltende Bankengesetz mit Präzisierungen zur Offenlegung ergänzt und formal an Änderungen des Obligationenrechts (insbesondere des Aktienrechts) angepasst werden. Auch werden Kompetenzänderungen im Bereich der Beschwerde sowie der Staatshaftung bei Verfügungen der FINMA in Geschäften mit grosser Tragweite vorgesehen.