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Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 16 Seiten

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Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)

Änderung vom … Vorentwurf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Bankengesetz vom 8. November 19342 wird wie folgt geändert:

Art. 3g Abs. 1 und 2 erster Satz

1Die FINMA ist ermächtigt, Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen, Offenlegung und Rechnungslegung für Finanzgruppen zu erlassen.

2Sie ist ermächtigt, für bank- oder effektenhandelsdominierte Finanzkonglomerate Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen, Offenlegung und Rechnungslegung zu erlassen oder einzelfallweise festzulegen. …

Art. 5 Offenlegung

1Der Bundesrat bestimmt die Elemente der Offenlegung. Er legt die Mindestanforderungen nach Massgabe der Geschäftstätigkeit und der Risiken fest.

2Die FINMA ist ermächtigt, Ausführungsvorschriften zu erlassen.

Art. 10 Abs. 4 Bst. abis

4Der Bundesrat regelt nach Anhörung der Nationalbank und der FINMA:

abis. die Offenlegung;

1BBl ...

2 SR 952.0

2022-…