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Vernehmlassung 2022/80: Änderung des Bankengesetzes (Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken) · 16 Seiten
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Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG)
Änderung vom … Vorentwurf
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Bankengesetz vom 8. November 19342 wird wie folgt geändert:
Art. 3g Abs. 1 und 2 erster Satz
1Die FINMA ist ermächtigt, Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen, Offenlegung und Rechnungslegung für Finanzgruppen zu erlassen.
2Sie ist ermächtigt, für bank- oder effektenhandelsdominierte Finanzkonglomerate Vorschriften über Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung, gruppeninterne Risikopositionen, Offenlegung und Rechnungslegung zu erlassen oder einzelfallweise festzulegen. …
Art. 5 Offenlegung
1Der Bundesrat bestimmt die Elemente der Offenlegung. Er legt die Mindestanforderungen nach Massgabe der Geschäftstätigkeit und der Risiken fest.
2Die FINMA ist ermächtigt, Ausführungsvorschriften zu erlassen.
Art. 10 Abs. 4 Bst. abis
4Der Bundesrat regelt nach Anhörung der Nationalbank und der FINMA:
abis. die Offenlegung;
1BBl ...
2 SR 952.0
2022-…