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Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 41 Seiten
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Bundesgesetz
3Das Reglement legt fest:
a. die Voraussetzungen für Anschluss und Ausschluss von Personen;
b. wie die Einhaltung der Pflichten nach dem 2. Kapitel kontrolliert wird.
4Es kann festlegen, wie die Sorgfaltspflichten durch die angeschlossenen Personen einzuhalten sind.
Art. 26 Abs. 1
1Die Selbstregulierungsorganisationen führen die Liste über die ihnen angeschlossenen Personen und die Liste über die Personen, denen sie den Anschluss verweigern.
Art. 27 Abs. 5
5Die Pflicht nach Absatz 4 entfällt, wenn bereits eine der Selbstregulierungsorganisation angeschlossene Person eine Meldung erstattet hat.
Art. 28 Abs. 2
2Wird einer Selbstregulierungsorganisation die Anerkennung entzogen, so müssen die ihr angeschlossenen Personen innerhalb von zwei Monaten ein Gesuch um Anschluss an eine andere Selbstregulierungsorganisation einreichen.
Art. 29 Abs. 1 und 3
1Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt, das EFD, die Behörde, die das Register der wirtschaftlich berechtigten Personen führt, die nach dem BGFA64 zuständigen Aufsichtsbehörden der Kantone, die Kontrollstelle nach Artikel 33 des Gesetzes vom …65 über die Transparenz juristischer Personen und die Meldestelle können untereinander alle Auskünfte und Dokumente austauschen, die sie für die Anwendung dieses Gesetzes und für die Bekämpfung der Geldwäscherei, von deren Vortaten, der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung benötigen.
3Die Meldestelle informiert die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde, das Zentralamt und die nach dem BGFA zuständigen Behörden der Kantone über die Entscheide der kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
Art. 29a Abs. 4 erster Satz
4Die FINMA, die ESBK, die interkantonale Behörde und das Zentralamt koordinieren allfällige Interventionen bei einem Finanzintermediär oder einer Beraterin oder einem Berater mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
64 SR 935.61
65 SR …