Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/85: Änderung des Asylgesetzes (AsylG) (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) · 13 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AsylG - Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes
1. Ausgangslage
Durch eine Änderung des AsylG sollen die Aufgaben und Befugnisse des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Bereich der Unterbringung, Betreuung und der Sicherheit in den Zentren des Bundes sowie die Möglichkeit der Übertragung entsprechender Aufgaben an Dritte im Asylgesetz umfassend geregelt werden. Zudem sollen die Grundzüge des Disziplinarwesens neu im Asylgesetz festgehalten werden. Diese Änderungen entsprechen verschiedenen Empfehlungen aus einem Bericht von Herrn Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer zur Gewährleistung der Sicherheit in den Zentren des Bundes vom 30. September 20211.
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR. 142.31) «Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes» dauerte vom 25. Januar 2023 bis zum 3. Mai 20232.
Insgesamt sind 76 Stellungnahmen eingegangen. Stellung genommen haben alle Kantone, fünf politische Parteien (Die Mitte, EVP, GRÜNE, SP, SVP), das BVGer sowie 44 weitere interessierte Kreise. Sieben Vernehmlassungsteilnehmende haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Bei der Auswertung der Stellungnahmen wurde wie folgt vorgegangen: Haben die Vernehmlassungsteilnehmenden eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies bei den entsprechenden Vorschlägen grundsätzlich als Zustimmung gewertet. Wird von einem Vernehmlassungsteilnehmenden gewünscht, dass bei nicht kommentierten Vorschlägen nicht auf Zustimmung oder Ablehnung geschlossen wird, wird dies entsprechend berücksichtigt.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Diese werden zunächst allgemein (Ziff. 3) und dann nach Themen gegliedert (Ziff. 4) aufgeführt. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.3
2. Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Mehrheit der Kantone begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und bringt nur wenige Anpassungsvorschläge ein. Von den Parteien, die eine Stellungnahme eingereicht haben, unterstützen Die Mitte und die SVP die Vorlage vorbehaltslos. Die SP begrüsst das Vorhaben des Bundes, die Empfehlungen von Herrn Oberholzer umzusetzen und die Bereiche Unterbringung, Betreuung, Sicherheit und das Disziplinarwesen umfassend im AsylG zu regeln. Sie weist jedoch darauf hin, dass in der Vorlage fast ausschliesslich Massnahmen vorgesehen seien, welche bei den Asylsuchenden ansetzen und nicht auch bei den Mitarbeitenden der Zentren des Bundes, insbesondere im Sicherheitsbereich. Auch die GRÜNE unterstützt die Vorlage, bemängelt jedoch, dass der Bundesrat die Gelegenheit nicht genutzt habe, um auch Lösungen bei der Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden vorzuschlagen. Die EVP begrüsst die Vorlage im Grundsatz, lehnt jedoch die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Regelung zur Seelsorge in den Zentren des Bundes ab.
Von den weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützen die KKJPD, die KKPKS und die VKM die Vorlage ausdrücklich und bringen keine Änderungsvorschläge ein. Weitere interessierte Kreise unterstützen die Vorlage im Grundsatz, bringen jedoch Änderungsvorschläge
1 Dr. Niklaus Oberholzer: «Bericht über die Abklärung von Vorwürfen im Bereich der Sicherheit in den Bundesasylzentren erstattet im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM)», 30.09.2021
2 Der Vorentwurf, der erläuternde Bericht sowie die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > EJPD EJPD