Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/85: Änderung des Asylgesetzes (AsylG) (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) · 13 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AsylG - Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes
ein. In einzelnen Stellungnahmen wird dabei darauf hingewiesen, dass der Fokus der Vorlage zu stark auf Sicherheitsaspekte ausgerichtet sei und zu wenig auf die Bedürfnisse der Asylsuchenden (u.a. CSP, SFH). Die meisten Änderungsvorschläge betreffen die Durchsuchung, die Disziplinarmassnahmen, die vorübergehende Festhaltung zur Abwendung unmittelbarer Gefahr sowie die Delegation von Aufgaben des SEM an Dritte. Die religiösen und kirchlichen Organisationen äussern sich im Rahmen der Vernehmlassung fast ausschliesslich zur vorgeschlagenen Regelung zur Seelsorge in den Zentren des Bundes. Sie äussern sich insbesondere kritisch, dass ihnen Aufgaben im Bereich der Sicherheit übertragen werden sollen sowie zur vorgeschlagenen Abgeltung. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Vorlage grundsätzlich ab, weil diese nicht erlaube, die ihrer Ansicht nach systematische Gewalt in den Zentren des Bundes zu verhindern (u.a. Grundrechte.ch., JRS, NCBI, Solinetz Schweiz, Solinetz Luzern, Solinetz Zürich, Sosf). Sie bringen jedoch ebenfalls Änderungsvorschläge ein.
3. Vernehmlassungsergebnisse aufgegliedert nach Themen
3.1. Durchsuchung (Art. 9 VE-AsylG)
Die Mehrheit der Kantone (u.a. Kantone FR, LU, UR) begrüsst diese Änderung und hat nur wenige Anpassungsvorschläge. Die Parteien sind grundsätzlich damit einverstanden, die Durchsuchung ausführlich im AsylG zu regeln. GRÜNE, EVP und SP bringen verschiedene Änderungsvorschläge ein. Auch die Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst eine grundsätzliche Regelung zur Durchsuchung. Es werden jedoch zahlreiche Anpassungsvorschläge vorgebracht.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende verlangen, dass im AsylG nur bei einem konkreten Verdacht eine Durchsuchung vorgesehen werden soll (u.a. Kanton GE, SP, CSP, ODAGE, UNHCR), beziehungsweise dass eine körperliche Durchsuchung (z.B. durch Abtasten) nur bei einem konkreten Verdacht erfolgen soll (u.a. NKVF sowie sinngemäss SP).
Weiter fordern einzelne Teilnehmende, dass bei minderjährigen Asylsuchenden auf eine Durchsuchung zu verzichten sei (u.a. EVP, SP, NKVF, UNHCR). Zudem wird gefordert, dass bei der Durchsuchung die Wahl des Geschlechts der durchsuchenden Person möglich sein
soll (u.a. SP, AI, AvenirSocial, BVGer, CSP).
Auf Kritik stösst bei einzelnen Parteien und mehreren Organisationen die Möglichkeit der Durchsuchung auf Identitätsdokumente und verfahrensrelevante Dokumente und die Möglichkeit diese sicherzustellen (u.a. EVP, GRÜNE, SP, AI, AsyLex, AvenirSocial, HEKS, SFH, SGB).
Weitere Forderungen bestehen in der Anwesenheit von medizinischem Personal bei einer körperlichen Durchsuchung (u.a. SP, CSP, Grundrechte.ch, JRS, NCBI, Save the Children, Solinetz Schweiz) und der genauen Bezeichnung der für die Durchsuchung zuständigen Behörde anstelle der generellen Bezeichnung «zuständige Behörde» (BVGer).
Schliesslich wird von verschiedener Seite gefordert, dass die Sicherstellung von Dokumenten und Gegenständen protokolliert werden müsse (u.a. AI, AsyLex, HEKS, SFH, UNHCR) und dass hinsichtlich der Sicherstellung von Dokumenten usw. eine Verfügung zu erlassen sei (u.a.
AI, AsyLex).
3.2. Betrieb der Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen (Art. 25 VE-AsylG)
Mehrere Kantone (u.a. Kantone LU, SO, ZH) begrüssen diese Änderung ausdrücklich und schlagen nur wenige Anpassungen vor. Die Parteien sind grundsätzlich damit einverstanden, dass im AsylG neu eine umfassende Regelung zum Betrieb der Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen aufgenommen werden soll. GRÜNE, EVP und SP bringen verschiedene Änderungsvorschläge ein. Auch die Mehrheit der weiteren