Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/85: Änderung des Asylgesetzes (AsylG) (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision AsylG - Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes
Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst eine entsprechende grundsätzliche Regelung. Es werden jedoch zahlreiche Anpassungsvorschläge vorgebracht.
Der Kanton OW möchte, dass sich die polizeilichen Kompetenzen des SEM auf den Umkreis der entsprechenden Unterkunft des Bundes beschränken. Der Kanton ZG wünscht eine Klarstellung, wonach der Einsatz von Waffen nicht grundsätzlich untersagt werden soll, insbesondere durch die Polizei und in Notsituationen.
Andere Vernehmlassungsteilnehmende möchten, dass neben den Waffen bestimmte Hilfsmittel bei der Anwendung von Zwang ausgenommen werden sollen (z.B. Diensthunde, Handschellen) (u.a. GRÜNE, SP, CSP, HEKS, NKVF, SFH, SRK, UNHCR).
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende möchten, dass die Gesundheitsversorgung und/oder die Beschäftigung der Asylsuchenden explizit erwähnt werden (u.a. GRÜNE, SP SFH, Soli-
netz Schweiz, Stadt Zürich).
Zudem möchten einzelne Teilnehmende, dass bei Disziplinarmassnahmen und/oder der Durchsuchung kein Zwang angewendet wird (u.a. GRÜNE, SP, AI, CSP, NCBI, UNHCR).
Ausserdem wird vorgeschlagen, dass bei einer Zwangsanwendung immer ein Bericht zu erstellen sei (u.a. EVP, GRÜNE, SP, AI, AsyLex, Grundrechte.ch, HEKS, ODAGE) und dass eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen werden soll (u.a. AsyLex, CSP).
Schliesslich wird gefordert, dass das Verhältnimässigkeitsprinzip explizit bei der Anwendung von Zwang im AsylG verankert wird (u.a. AI, AsyLex, NCBI, SFH, ZiAB).
3.3. Disziplinarmassnahmen (Art. 25a VE-AsylG)
Der Grossteil der Kantone (u.a. Kantone AG, BL, TI, VD, ZG) begrüsst diese Änderung und hat nur wenige Anpassungsvorschläge. Die Parteien sind grundsätzlich damit einverstanden, dass die Disziplinarmassnahmen neu im AsylG aufgenommen werden sollen. GRÜNE, EVP und SP bringen verschiedene Änderungsvorschläge ein. Auch die Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst eine entsprechende grundsätzliche Regelung auf Gesetzesstufe. Es werden jedoch zahlreiche Anpassungsvorschläge vorgebracht.
Der Kanton TI fordert, dass das SEM auch für Fehlverhalten ausserhalb der Zentren des Bundes Disziplinarmassnahmen anordnen kann. Der Kanton FR wünscht eine Ergänzung in Artikel 25a Absatz 1 E-AsylG, wonach auch bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom SEM Disziplinarmassnahmen angeordnet werden können.
Der Kanton VD und weitere Vernehmlassungsteilnehmende fordern, dass beim Erlass einer Disziplinarmassnahme immer und nicht nur «in der Regel» eine Verfügung erlassen werden
sollte (u.a. AsyLex, Agora, Eglise catholique NE, IOM, JRS, Flüchtlingsparlament, NKVF,
SFH, SRK). Die EKM und das UNHCR fordern, dass die Dauer der Disziplinarmassnahmen gesetzlich geregelt wird.
Der Kanton SO und weitere Vernehmlassungsteilnehmende plädieren für einen Verzicht auf die Nichtteilnahme an Beschäftigungsprogrammen als Disziplinarmassnahme (u.a. Agora,
AsyLex, AvenirSocial, CSP, Grundrechte.ch, HEKS, NKVF, SFH, SRK, ODAGE).
In Übereinstimmung mit weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden (u.a. AsyLex, CSP, HEKS, NKVF, ODAGE), lehnen die EVP, GRÜNE und SP die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen als Disziplinarmassnahme ab. Auch die Möglichkeit, Asylsuchende für bis zu 72 Stunden aus allgemein zugänglichen Räumen der Zentren des Bundes auszuschliessen, wird von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden (u.a. EVP, AI, Agora, HEKS, Grundrechte.ch) als unverhältnismässig kritisiert. Dabei wird jedoch teilweise betont, dass zumindest der Kontakt mit der Rechtsvertretung gewährleistet sein muss.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende fordern zudem, dass Disziplinarmassnahmen nur bei Erwachsenen angeordnet werden sollen (u.a. SP, AI, EPG, Save the Children, SFH, Solinetz Schweiz, Sosf). Das UNHCR empfiehlt, dass bei Minderjährigen pädagogische Massnahmen