Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/88: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Ausnahmen des Verbots gefährlicher Arbeiten für Jugendliche ab 15 Jahren in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung) · 10 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

5.1 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Indem in der Schweiz das Mindestalter 15 Jahre gilt und gefährliche Arbeiten unter 18 Jahren nur im Rahmen von Ausbildungsprogrammen möglich sind, werden die Vorgaben der IAO (Übereinkommen Nr. 138 und 182) eingehalten.