Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
Übersicht
Im Zusammenhang mit der heutigen angespannten Situation an den europäischen Energiemärkten erachtet der Bundesrat eine verstärkte Transparenz und Aufsicht über die Energiegrosshandelsmärkte, auf denen schweizerische Energieprodukte gehandelt werden, als dringend notwendig. Die Stärkung der Aufsicht und der Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten trägt dazu bei, das Vertrauen in die Integrität dieser Märkte zu festigen und sicherzustellen, dass die auf diesen Märkten gebildeten Preise ein unverfälschtes und auf einem offenen und fairen
Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln. Mit dieser Vorlage soll die Transparenz im Strom- sowie im Gasgrosshan-
delsmarkt (Energiegrosshandelsmarkt), auf denen schweizerische Energieprodukte gehandelt werden, erhöht und die Aufsicht über die entsprechenden Märkte der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) übertragen werden. Zu diesem Zweck werden den Marktteilnehmern gewisse Pflichten auferlegt: Sie müssen sich
bei der Aufsichtsbehörde registrieren lassen, für die Marktaufsicht notwendige An-
gaben übermitteln und Insiderinformationen veröffentlichen. Auf diese Weise wird eine wirksame Aufsicht gewährleistet. Des Weiteren zielt der Entwurf darauf ab, marktverzerrenden Verhaltensweisen Einhalt zu gebieten und sie zu verhindern, damit nachteilige Folgen für die Energiegrosshandelsmärkte vermieden werden
können. Die Festlegung des Rahmens für die Aufsicht über die Energiegrosshan-
delsmärkte ist eine wichtige Voraussetzung für die Aufdeckung und Abschreckung
von unzulässigem Marktverhalten, wie etwa Ausnützung und Weitergabe von Insiderinformationen und Marktmanipulation. Die vorgeschlagenen Regelungen leh-
nen sich stark an diejenigen an, die in der Europäischen Union (EU) gelten.
Ausgangslage und Motivation
Auf den europäischen Energiegrosshandelsmärkten ist es in den vergangenen Monaten zu starken Preisaufschlägen gekommen, die sich mit dem Krieg in der Ukraine noch verschärft haben. Von diesen Entwicklungen ist auch die Schweiz betroffen, da sie eng in das europäische Stromsystem eingebunden ist. Deshalb gilt es, die Überwachung der Energieversorgung zu verstärken. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens könnten weitere Unternehmen aufgrund der Verflechtung durch Handelsgeschäfte mitbetroffen sein und weitere Insolvenzen auslösen, was letztlich die Systemstabilität und damit die Versorgungssicherheit gefährden kann. Die ElCom erhält dank der Vorlage Informationen über die Handelsaktivitäten der Marktteilnehmer. Unternehmerische Aktivitäten im EU-Raum unterliegen insbesondere nach der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (REMIT-Verordnung) der Aufsicht der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Gegenstand des vorliegenden Gesetzes sind die Energiegrosshandelsmärkte, auf denen schweizerische Energieprodukte gehandelt werden. Die Vorlage definiert ein kohärentes System zur Durchsetzung der Vorschriften und berücksichtigt den Strom- und Gasgrosshandel.