Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Die Schweiz ist traditionell eine wichtige Drehscheibe für den Stromtransport und den Stromhandel in Europa. Mit der Transitgasleitung führt zudem eine leistungsstarke Erdgastransportverbindung von Deutschland nach Italien durch die Schweiz. Die gute Einbindung in die europäischen Netze und in den Strombinnenmarkt stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz und würde gute Voraussetzungen für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt bieten. Die schweizerischen Energiegrosshandelsprodukte und somit auch die inländischen Grosshandelspreise für Strom und Erdgas orientieren sich an den Preisen in den Nachbarländern. Auf den Energiegrosshandelsmärkten ist es in den vergangenen Monaten zu starken Preisaufschlägen gekommen, die sich mit dem Krieg in der Ukraine noch verschärft haben. Von den aktuellen Entwicklungen ist auch die Schweiz betroffen, da sie eng in das europäische Stromsystem eingebunden ist. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens könnten weitere Unternehmen aufgrund der Verflechtung durch Handelsgeschäfte mitbetroffen sein und weitere Insolvenzen auslösen, was letztlich die Systemstabilität und damit die Versorgungssicherheit gefährden kann.
An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat der Bundesrat daher die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft an das Parlament überwiesen (22.031). Das Gesetz wurde in der Herbstsession 2022 dringlich beraten und ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Das präventive Instrument, der sogenannte Rettungsschirm, soll verhindern, dass es bei weiteren starken Preisaufschlägen im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommt. Diese hätte schlimmstenfalls einen Systemkollaps zur Folge. Systemkritische Schweizer Stromunternehmen sollen im Falle unvorhergesehener Marktentwicklungen beim Bund Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen können. Das Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Danach soll es von anderen Regeln abgelöst werden. Dazu gehört auch der vorliegende Gesetzesentwurf. Weitere geplante Massnahmen zur Ablösung des Rettungsschirms betreffen Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management, BCM), organisatorische Aufgaben an das Risikomanagement sowie Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen. Kurz nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen wurde im Ständerat eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die volkswirtschaftlichen Risiken, die von systemkritischen Energieunternehmen ausgehen, mit gesetzlichen Massnahmen einzugrenzen (Motion Herzog 22.4132). Der Bundesrat hat sie zur Annahme empfohlen.
Mit der Vorlage sollen die Integrität und die Transparenz des Energiegrosshandels gestärkt werden. Das neue Gesetz verpflichtet die Marktteilnehmer, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Die ElCom erhält dank der Vorlage Informationen über