Vorlage

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 83Fedlex · Vorlage

Dünger-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

PFC 101(B)(II): Flüssiges Gärgut

Flüssiges Gärgut besteht aus fachgerecht unter Luftabschluss verrottetem pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Material mit einem Trockensubstanzgehalt von über 20 %.

PFC 102: Düngerzusätze

Ein Düngerzusatz verbessert die Eigenschaften oder die Wirksamkeit von Düngern oder erleichtert deren Verwendung, wenn er diesen zugesetzt wird.

PFC 103: Sonstige Dünger

1Produkt, das keiner Definition im vorliegenden Anhang entspricht und dazu bestimmt ist, biologisch oder chemisch auf Pflanzen einzuwirken, um einen Vorteil bei der Pflanzenproduktion, der Produktionstechnik oder der Anwendung zu erzielen. Es handelt sich nicht um ein Pflanzenstärkungsmittel, das auf die Verbesserung der Abwehrmechanismen abzielt.

2Die Wirksamkeit von Produkten, die zu dieser PFC gehören, muss nicht zwingend dokumentiert werden. In diesem Fall kann das BLW einen Hinweis auf der Etikette oder in den Begleitdokumenten verlangen, dass die Wirksamkeit nicht überprüft wurde..