Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 238Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich depflichten vorzubereiten. Zudem kann die Administrationsstelle das Informatiksystem anpassen. Vorbehalten bleibt die Konkretisierung in Art. 2a Abs. 1 zur Verkehrsmilch, welche nicht im Zusammenhang mit der Direktauszahlung der Zulage für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage steht und deshalb bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

10.7 Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage bilden die Artikel 38, 39,43 und 183 LwG.