Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 11 Absatz 4 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG),

verordnet:

Art. 1 Unterstützte Vorhaben

1Für die folgenden Vorhaben können Finanzhilfen gewährt werden:

a. die Entwicklung von Produktionsstandards sowie deren Etablierung in der betreffenden Branche oder bei den betreffenden Produzentinnen und Produzenten;

b. die Einführung neuer Geschäftsmodelle;

c. die Realisierung neuer Projektideen, einschliesslich der Entwicklung von Prototypen;

d. Vorabklärungen für Vorhaben nach den Buchstaben a–c.

2Die Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben:

a. auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet ist;

b. kurz- oder mittelfristig zusätzliche Wertschöpfung für die Landwirtschaft generiert;

c. die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft oder der beteiligten Produzentinnen und Produzenten langfristig stärkt;

SR ..........

1 SR 910.1

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