Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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QuNaV

Der neue Artikel 10 betrifft die Berichterstattung, Wissensvermittlung und Auswertung (bisher Art. 11). Neu wird die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und der Wissensvermittlung in den Verfügungen verankert.

Die Projekte müssen spezifische Indikatoren zur Beurteilung der Wirkung der Massnahme auf die Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit definieren und aufweisen können. Die Kriterien zur Beurteilung der Wirkung auf die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit werden durch das BLW definiert.

Mögliche Wirkungsziele der Projekte im Bereich der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit können in folgenden Bereichen festgelegt werden:

Ökologische Nachhaltigkeit: • Biodiversität

• Landschaft

• Klima

• Luft

• Wasser

• Boden

• Energie

Soziale Nachhaltigkeit: • Gerechtere Verteilung des Mehrwertes

• Fortschrittliche Arbeitsbedingungen

• Soziale Dienstleistungen

Ziele im Bereich der Qualität müssen analog klare Qualitätsanforderungen festlegen, welche sich deutlich vom gesetzlichen Minimalqualitätsstandard abheben. Qualitätsindikatoren sind aus einer Konsumentenoptik heraus zu definieren, müssen messbar sein sowie am Markt nachgefragt werden.

Die Art. 11, Art. 12 und Art. 13 regeln Aufhebung des älteren Erlasses, Übergangsbestimmung und Inkrafttreten.

3.4 Auswirkungen

3.4.1 Bund

Der Finanzrahmen bleibt unverändert. Für den Vollzug, die Gesuchsprüfung und Projektbegleitung entsteht kein Mehraufwand. Die Reduktion der Anzahl der Projekttypen sowie die Abstimmung mit internen Prozessen stellt eine Vereinfachung dar.

3.4.2 Kantone

Keine Auswirkungen

3.4.3 Volkswirtschaft

Die Verbesserung des Förderinstrumentes unterstützt die Landwirtschaft und die involvierten Trägerschaften dabei, ihre Nachhaltigkeitsprofile zu verbessern und dadurch ihre Produkte im Markt besser zu positionieren. Beides ist in volkswirtschaftlicher Hinsicht positiv zu bewerten. Die Stützung von Innovationen im Landwirtschaftssektor trägt bei, die Mehrwerte von Schweizer Rohstoffen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie zu erhöhen.

3.4.4 Umwelt

Die unterstützten Vorhaben müssen einen wirtschaftlichen Nutzen und zusätzlich auch eine positive Wirkung in der ökologischen oder sozialen Dimension der Nachhaltigkeit aufweisen. Die verbesserte und methodischere Erfassung der Mehrwerte bezüglich Nachhaltigkeit fördert Projekte mit einer positiven Umweltwirkung.