Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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QuNaV

3.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Bei den Finanzhilfen gemäss QuNaV handelt es sich um Subventionen im Sinne des WTO-

Abkommens über Landwirtschaft (AoA) und des WTO-Abkommens über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen (SCM-Übereinkommen). Sie müssen entsprechend den Bestimmungen dieser Abkommen notifiziert werden. Der Anhang 2 des AoA sieht für die Unterstützung von Marketing- und Werbemassnahmen die Befreiung von den Subventionsreduktionsverpflichtungen vor (Greenbox). Die Massnahmen in Rahmen der QuNaV werden bereits heute notifiziert.

3.6 Inkrafttreten

Diese Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

3.7 Rechtliche Grundlagen

Die geänderten Bestimmungen stützen sich auf Artikel 11 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG).