Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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Einleitung Vernehmlassung

Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)

Verordnung über die • In Anlehnung an die heutige Praxis soll die Person, die Da-242

Identitas AG und die Tier- ten an die TVD übermittelt hat, diese Daten beim Identitasverkehrsdatenbank, Id- Support ohne Vorlage eines Begleitdokuments korrigieren TVD-V (916.404.1) lassen dürfen. Die Vorlage eines Begleitdokuments bleibt

eine Bedingung, um Daten zu korrigieren, die von einer Drittperson übermittelt wurden.

• Der Bezug von Daten aus der TVD soll nicht allein den Zucht-, Produzenten- und Labelorganisationen sowie den Tiergesundheitsdiensten vorbehalten sein. Auch weitere natürliche und juristische Personen sollen davon Gebrauch machen dürfen. Essentiell ist aber in jedem Fall, dass das Datensubjekt explizit seine Einwilligung dazu gibt.

Verordnung über die Be- • Aufgrund der Annahme der Motion Gapany 22.3795 «Ziel252

(919.118) 15% anstatt 20% festgelegt.

urteilung der Nachhaltig- zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken» durch das keit in der Landwirtschaft Parlament wird das Reduktionsziel für Stickstoffverluste auf Verordnung über Gebüh- • Es wird eine Gebühr für die Bearbeitung einer verstärkten255

ren des Bundesamtes für Kontrolle für Futtermittel hinzugefügt. Es wird auch hinzuge-Landwirtschaft (910.11) fügt, dass die Kosten für Analysen, die im Rahmen dieser

Kontrollen durchgeführt werden, entsprechend den tatsächlichen Ausgaben erhoben werden.

Verordnungen des WBF

Verordnung des WBF • In Anhang 3 Teil A «Zulässige Lebensmittelzusatzstoffe, ein-258

über die biologische schliesslich Träger» und Anhang 3 Teil B Ziffer 1 «Direkt ein-Landwirtschaft (910.181) gesetzte Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse,

die bei der Verarbeitung biologisch produzierter Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen» sollen bestehende Einträge angepasst werden.

• In Anhang 3 Teil C «Nicht biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs» soll die Verwendung von Algen zugelassen werden, die nach einem anerkannten nachhaltigen Standard zertifiziert sind.

• Anhang 7 «Futtermittel-Ausgangsprodukte und Futtermittelzusatzstoffe» soll mit den entsprechenden Bestimmungen in der EU harmonisiert werden. Die drei technologischen Zusatzstoffe E412 Guarkernmehl, E561 Vermiculit und E599 Perlit und das Spurenelement Kobalt(II)-acetat Tetrahydrat sollen aufgrund fehlender Zulassungen gemäss Futtermittelbuch-Verordnung vom 26. Oktober 2011 nicht länger aufgeführt werden.

Verordnung des WBF • Das Verbot der Einfuhr, der Produktion und des Inverkehr-277

und des UVEK zur Pflan- bringens von Cotoneaster Ehrh. sowie Photinia davidiana zengesundheitsverord- Cardot und Photinia nussia Cardot ist nicht mehr verhältnisnung, PGesV-WBF- mässig und soll aufgehoben werden.

UVEK (916.201) • Den zuständigen kantonalen Diensten soll die Kompetenz

übertragen werden, in Absprache mit dem BLW Gebiete festzulegen, in denen die Häufigkeit des Auftretens des Erregers der Schwarzholzkrankheit bei Reben mit wirksamen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen möglichst gering gehalten wird.