Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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1 Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

für landwirtschaftliche Erzeugnisse, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, wald-

wirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete waldwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung), SR 910.12

1.1 Ausgangslage

Die GUB/GGA-Verordnung legt die Bedingungen für die Eintragung von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie von waldwirtschaftlichen und verarbeiteten waldwirtschaftlichen Erzeugnissen als geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe fest und regelt den Schutzumfang der damit verbundenen Rechte.

Die Änderung der vorliegenden Verordnung ist erforderlich, weil sich aussergewöhnliche Naturereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel häufen und die Behörden Massnahmen im Bereich Gesundheit und Pflanzengesundheit anordnen können, die dazu führen, dass bestimmte Aspekte des Pflichtenhefts von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) während eines bestimmten Zeitraums nicht erfüllt werden können. Entsprechenderweise wird vorgeschlagen, Bestimmungen einzuführen, die es dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ermöglichen, unter gewissen Bedingungen und auf dem Verordnungsweg einzelne Bestimmungen des Pflichtenhefts vorübergehend auszusetzen.

Diesbezüglich ist es wichtig zu erwähnen, dass die Verordnung (EU) Nr. 2021/21171 ebenfalls Regeln betreffend eine «vorübergehende Änderung» des Pflichtenhefts aufgrund der Einführung gesundheitspolizeilicher oder pflanzengesundheitlicher Massnahmen sowie Naturkatastrophen oder widriger Witterungsbedingungen festlegt.

Andererseits ist es legitim, dass der Bundesrat, in Übereinstimmung mit dem Landwirtschaftsgesetz, das vorsieht, dass der Bund Massnahmen zur Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sowie einer tier- und klimafreundlichen Produktion ergreift, in diese Verordnung den Grundsatz aufnimmt, dass das Pflichtenheft eine Beschreibung des Beitrags der GUB oder GGA zur nachhaltigen Entwicklung enthalten kann. Dieser Grundsatz ist auch in der Verordnung (EU) Nr. 2021/2117 festgehalten.

1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Es werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

Einführung des Grundsatzes, dass das Pflichtenheft eine Beschreibung des Beitrags der GUB oder GGA zur nachhaltigen Entwicklung enthalten kann (siehe Art. 7);

Redaktionelle Anpassung eines Artikels in der französischen Fassung (siehe Art. 8);

Einführung von Bestimmungen, die es erlauben, einzelne Bestimmungen des Pflichtenhefts auf dem Verordnungsweg vorübergehend auszusetzen (siehe neuer Abschnitt 2a und neuer Art. 14a).

1Verordnung (EU) Nr. 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezem-

ber 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.