Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 82Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern
letzten Totalrevision im Jahr 2001 wiederholt angepasst worden. Diese Anpassungen haben insgesamt ihre Strukturen verkompliziert und die Verständlichkeit der Texte beeinträchtigt.
6.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Änderungen betreffen vor allem die Anpassung des Zulassungsverfahrens, die Bezeichnungen der Dünger, den Aufbau der Verordnung und die Formulierung der Bestimmungen. Die WBF-Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern wird aufgehoben und die nach wie vor relevanten inhaltlichen Elemente übernommen.
Dieser Verordnungsentwurf berücksichtigt den Inhalt der Verordnung (EU) 2019/1009, sowie diejenigen der delegierten Rechtsakte6 zur Änderung dieser EU-Verordnung. Um technische Handelshemmnisse zu vermindern, wurde der Inhalt der EU-Verordnung so gut wie möglich übernommen oder an den schweizerischen Kontext angepasst. Bestehende schweizerische Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften werden auch weiterhin gelten.
Neues System
Das neue System der EU mit den Begriffen Produktfunktionskategorie (PFC) und Komponentenmaterialkategorie (CMC) wird übernommen. Jeder Dünger wird in Abhängigkeit von seiner Funktion einer PFC zugeordnet (z. B.: PFC 1(A)(I) «fester organischer Dünger» oder PFC 4 «Kultursubstrat»). Für jede dieser Kategorien gelten unterschiedliche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen (Mindestgehalt an Nährstoffen, Grenzwerte für Schadstoffe und Krankheitserreger). Ausserdem setzt sich jeder Dünger aus einem oder mehreren Ausgangsmaterialien zusammen, die einer oder mehreren sogenannten CMC zugeordnet werden (z. B.: «CMC 2: Pflanzen, Pflanzenteile oder Pflanzenextrakte» oder CMC 3 «Kompost»). Für diese gelten unterschiedliche Prozessanforderungen und Kontrollmechanismen. Die verschiedenen Kategorien und Typen von Düngern, wie sie im derzeitigen Schweizer System definiert sind, werden durch PFC ersetzt.
Die PFC der EU werden in Anhang 1 der DüV aufgeführt und durch schweizspezifische PFC ergänzt. Die PFC der EU, welche derzeit nicht als Düngerkategorie in der Schweizer Gesetzgebung existieren (Kultursubstrate und Pflanzen-Biostimulanzien), werden in den Erläuterungen genauer beschrieben. Dort werden auch die schweizspezifischen PFC genauer erläutert. Mit der Übernahme des Konzepts der PFC wird die Düngerkategorie «mineralische Recyclingdünger» (MinRec) obsolet. Die Ausgangsmaterialien für Phosphor-Dünger aus der Behandlung von Abwasser, Klärschlamm, Klärschlammasche oder Tier- oder Knochenmehl werden durch zwei CMC geregelt (Nr. 12 «Gefällte Phosphatsalze und deren Folgeprodukte» und Nr. 13 «Durch thermische Oxidation gewonnene Materialien und deren Folgeprodukte»). Die derzeitigen Qualitätsanforderungen für Recyclingdünger werden beibehalten und gelten für die jeweiligen Komponentenmaterialien, aus denen sie sich zusammensetzen.
Die CMC der EU werden in Anhang 2 der DüV übernommen und mit einer schweizspezifischen CMC (Nr. 100 «Hofdünger») ergänzt. In den Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln wird diese Kategorie genauer erläutert. Ausserdem wird Pflanzenkohle neu auf Verordnungsebene als CMC (Nr. 14 «Durch Pyrolyse oder Vergasung gewonnene Materialien») geregelt, mit Qualitätsanforderungen und Ausbringungsbeschränkungen, die spezifisch für die Schweiz sind.
Zulassungsverfahren
6 Delegierte Verordnung (EU) 2021/2088 der Kommission vom 7. Juli 2021, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2086 der Kommission vom 5. Juli 2021, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2087 der Kommission vom 6. Juli 2021, Delegierte Verordnung (EU) 2021/1768 der Kommission vom 23. Juni 2021, Delegierte Verordnung (EU) 2022/973 der Kommission vom 14. März 2022, Delegierte Verordnung (EU) 2022/1171 der Kommission vom 22. März 2022, Delegierte Verordnung (EU) 2022/1519 der Kommission vom 5. Mai 2022. Eine weitere Delegierten-Verordnung bezüglich Calcium-Oxid-Gehalten befindet sich derzeit in Konsultation und wird in Kürze veröffentlicht.