Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten

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Übersicht

Die vorgeschlagene Teilrevision des BehiG soll Verbesserungen in den Berei-

chen Arbeit und Dienstleistungen bringen. Im Rahmen dieser Teilrevision wird zudem dem Auftrag des Parlaments Rechnung getragen, die Anerkennung der Gebärdensprache sowie die Förderung der Gebärdensprache und -kultur und die Gleichstellung von Gehörlosen gesetzlich zu verankern. Die Vorlage zielt somit darauf ab, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in zwei für den Alltag von Menschen mit Behinderungen zentralen Bereichen abzubauen. Damit

werden zugleich die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gleichge-

stelltes Leben insgesamt verbessert. Die vorgeschlagene Teilrevision des BehiG

ist eine Massnahme zur Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behin-

derungen. Sie tritt neben weitere Massnahmen des Bundes und der Kantone, mit

denen die Rechte von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechts- und Le-

bensbereichen umgesetzt und gefördert werden.

Ausgangslage

Der Bundesrat hat, gestützt auf die Erkenntnisse aus der Umsetzung der im Bericht zu Behindertenpolitik vom 9. Mai 2018 beschlossenen Massnahmen, im März 2023 das EDI beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des BehiG mit fol- genden Eckwerten vorzulegen:

• Arbeit: Verbesserung des Schutzes vor Benachteiligung im privatrechtlichen Ar- beitsverhältnis (Verbot der Diskriminierung; Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen).

• Dienstleistungen: Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen, insbeson- dere von Dienstleistungen Privater, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind (Ver- pflichtung zu angemessenen Vorkehrungen).

• Gebärdensprache: Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen und Förderung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen in Erfüllung der Motion 22.3373 WBK-N.

Inhalt der Vorlage

Um die Ziele zu erreichen, sieht die Teilrevision vor, für die privatrechtlichen Arbeits- verhältnisse wie auch für private Dienstleistungen ausdrücklich das Verbot einer Dis- kriminierung wegen einer Behinderung zu verankern. Ausserdem verpflichtet die Teil- revision dazu, angemessene Vorkehrungen zum Abbau von Benachteiligungen im Er- werbsleben und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vorzunehmen. Die Verweigerung solcher Massnahmen kann nach dem Vorentwurf eine Form von Diskri- minierung darstellen. Neben der Verbesserung des materiellen Schutzes vor Diskrimi- nierung wird auch der prozessuale Schutz vor Diskriminierung gestärkt. So sieht die Vorlage neben wirksamen Rechtsfolgen u.a. auch Erleichterungen bei der Beweislast und bei der Kostentragung vor. Neben der Förderung des Schutzes vor Diskriminierung soll mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes die Anerkennung der Gebärdensprache gesetzlich verankert und die Gleichstellung von gehörlosen und hör- behinderten Menschen gefördert werden.