Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten
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bereichsübergreifenden Zusammenarbeit in Bereichen ermöglichen, welche für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zentral sind. Dies stand beim gemeinsam von Bund und Kantonen beschlossenen Schwerpunktprogramm «Selbstbestimmtes Leben» im Vordergrund, das primär auf die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts ausgerichtet war. Neben diesen prioritären Handlungsfeldern sollten weitere behindertenpolitische Anliegen im Rahmen der ordentlichen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen angegangen werden.
Die 2018 beschlossenen Massnahmen konnten weitgehend umgesetzt werden, sie entfalten allerdings nur beschränkt Wirkung im Alltag von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere können Menschen mit Behinderungen auch heute viele zentrale Dienstleistungen weiterhin nur unter erschwerenden Bedingungen in Anspruch nehmen, und das Arbeitsumfeld wird nach wie vor als benachteiligend wahrgenommen.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat Handlungsbedarf auf Gesetzesebene ausgemacht, damit für Menschen mit Behinderungen der Zugang von Dienstleistungen verbessert und der Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderungen verstärkt wird, insbesondere im Arbeitsverhältnis. Der Bedarf einer gesetzlichen Regelung wurde im Rahmen der parallel zur Erarbeitung des Vorentwurfs durchgeführten Regulierungsfolgenabschätzung unterschiedlich beurteilt. Insbesondere von Behindertenorganisationen wurde er bejaht; Wirtschaftsverbände bezweifelten demgegenüber, dass eine weitere Regulierung für die Inklusion zielführend wäre, und befürchteten unverhältnismässige Kostenfolgen für die Unternehmen.
1.1.2 Gleichstellung in der Arbeit
Einer Arbeit nachgehen zu können, ist ein wesentlicher Aspekt gesellschaftlicher Inklusion. Teil der Arbeitswelt zu sein und seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten zu können, ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist in der Schweiz im internationalen Vergleich hoch. Der «Disability Employment Gap» der Schweiz, d.h. die Differenz zwischen der Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen, gehört mit rund 15 Prozent zu den tiefsten innerhalb der OECD.5 Gleichwohl zeigen die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS)6, dass die Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit Behinderungen deutlich tiefer als diejenige von Menschen ohne Behinderungen ist. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die stark eingeschränkt sind. 2019 betrug deren Beteiligung am Arbeitsmarkt 47 Prozent, gegenüber 87 Prozent bei Menschen ohne Behinderungen. Die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung weist über die letzten Jahre hinweg keine signifikante Tendenz auf, was stärkere Entwicklungen auf der Ebene bestimmter Untergruppen nicht ausschliesst. Gemäss neusten Angaben arbeiten rund 25 000 Menschen mit Behinderungen bei sozialen Dienstleistungserbringern in geschützten Werkstätten oder werden von diesen an Unternehmen vermittelt (ergänzender Arbeitsmarkt). Diese Personen sind vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen und bezüglich der Wahl ihrer Arbeits- situation eingeschränkt.
5 OECD 2022, S. 39, Abb. 2.5), OECD (2022): Disability, Work and Inclusion. Mainstreaming in All Policies and Practices, https://www.oecd.org/fr/social/disability-work-and-inclusion-1eaa5e9c-en.htm.
6 Bundesamt für Statistik, Erwerbsbeteiligung, Erwerbsbeteiligung | Bundesamt für Statistik (admin.ch).