Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
In der Schweiz lebt rund ein Fünftel der Wohnbevölkerung mit einer Behinderung.1 Diese Menschen sollen gleichgestellt und selbstbestimmt leben und am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um diesem Ziel näherzukommen.
Ein erster wichtiger Schritt war die Verankerung des Verbots der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in Art. 8 Abs. 2 der neuen Bundesverfassung von 2000. Damit ging der Auftrag an Bund und Kantone einher, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen (Art. 8 Abs. 4 BV). Auf dieser Grundlage wurde das Bundesgesetz über die Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen2 (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) erlassen. Dieses 2004 in Kraft getretene Gesetz bezweckt die Beseitigung von Benachteiligungen bzw. das Setzen von Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und weiterzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Dazu setzt es vor allem beim Zugang zu Bauten und Anlagen, bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs sowie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen an.
Der Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen3 (UNO-BRK) im Jahr 2014 leitete eine nächste Etappe ein. Dieses Übereinkommen verpflichtet dazu, in umfassender Weise die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine transversale Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Stand bis dahin die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in spezifischen Politikfeldern, insbesondere in den Sozialversicherungen, in der Behindertenhilfe und der Behindertengleichstellung im Vordergrund, galt es nun, zugleich die verschiedenen Schienen der Behindertenpolitik auf Bundes- wie auch kantonaler Ebene vermehrt aufeinander abzustimmen und kohärent weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Behindertenpolitik 2018–20214 beschlossen und Massnahmen ergriffen, um die Zusammenarbeit zu verbessern, und zugleich die inhaltlichen Schwerpunkte für die nächsten vier Jahre festgelegt. Die gewählten Schwerpunkte waren zunächst darauf ausgerichtet, dem Handlungsbedarf in der Behindertengleichstellung Rechnung zu tragen, wie er sich aus der 2015 abgeschlossenen Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes ergab. Dieser Aspekt stand in den Schwerpunkten «Gleichstellung und Arbeit» sowie «Digitalisierung und Barrierefreiheit» im Zentrum. Zugleich sollten sie eine Vertiefung der
1Bundesamt für Statistik (BFS), SILC 2020. Menschen mit Behinderungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz. Diese Definition erfasst auch Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen.
2 SR 151.3
3 SR 0.109
4 Der Bundesrat, Behindertenpolitik. Bericht vom 09. Mai 2018.