Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 41 Seiten
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Doch auch Menschen mit Behinderungen, die am Arbeitsmarkt teilnehmen, sind im Vergleich mit dem Rest der erwerbstätigen Bevölkerung nicht gleichberechtigt. Gemäss BFS erleben sie unter anderem mehr Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz und arbeiten weniger auf Stellen, welche ihren Kompetenzen entsprechen.7 Ob und welcher Arbeit Menschen mit Behinderungen nachgehen können, hängt von ihren persönlichen Voraussetzungen, aber auch von den Rahmenbedingungen ab. Auch gut qualifizierte Personen finden keine adäquate Beschäftigung, wenn das Arbeitsumfeld nicht inklusiv ist. Nicht nur beim Zugang zum Arbeitsmarkt stossen Menschen mit Behinderungen auf Hürden, sondern auch im Arbeitsumfeld. Beruflich tätige Menschen mit Behinderungen sind damit auch in Bezug auf Weiterbildung und Karriere nicht gleichgestellt. Das Schwerpunktprogramm «Gleichstellung und Arbeit» von 2018–2022 hat dazu beigetragen, das Wissen über den Abbau von Benachteiligungen im Erwerbsleben zu vertiefen, die möglichen Massnahmen konkret aufzuzeigen und auch deren Realisierung in Betrieben und Unternehmen zu ermöglichen. Im Rahmen des Schwerpunktprogramms 2018–2022 haben verschiedene Partner mit der finanziellen Unterstützung des EDI und mit Beratung des EBGB Massnahmen entwickelt, welche Unternehmen bei der Umsetzung eines inklusiven Arbeitsumfelds unterstützen. So wurde ein Analysetool entwickelt, welches über Mitarbeiterumfragen den Stand der Inklusion in einem Unternehmen erhebt und Lücken aufzeigt («Inclusion-Check»), Sensibilisierungs- und Schulungsworkshops für Mitarbeitende und Führungsebene konzipiert und erprobt oder etwa einen Leitfaden für die Umsetzung eines inklusiven Arbeitsumfelds mit Fokus psychische Erkrankungen realisiert.
Es ist allerdings auch heute noch keine Selbstverständlichkeit, dass vermeidbare faktische Hindernisse beseitigt und schrittweise ein inklusives Arbeitsumfeld geschaffen wird.
1.1.3 Handlungsbedarf in Bezug auf Dienstleistungen
Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, ist eine unabdingbare Voraus- setzung für ein selbstbestimmtes Leben. Nur wer Zugang zu Dienstleistungen hat, kann sich selbstständig mit Gütern und Leistungen des täglichen Bedarfs eindecken, seine Angelegenheiten selbst besorgen, von Bildungs-, Freizeit- und Kulturangeboten profitieren und am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben insgesamt teilnehmen. Das gilt mit der fortschreitenden Digitalisierung mehr und mehr auch für digital erbrachte Dienstleistungen. Ein besserer Zugang zu Dienstleistungen war daher auch ein wichtiges Anliegen der Behindertenpolitik 2018–2021. Diese legte den Akzent auf die Zugänglichkeit von digitalen Dienstleistungen, insbesondere denjenigen des Bundes und weiterer Gemeinwesen. Wichtige Massnahmen waren insbesondere die Überarbeitung des E-Accessibility-Standards (eCH-0059), das Bereitstellen von Hilfsmitteln sowie Massnahmen zur Vernetzung, Sensibilisierung und Befähigung der unterschiedlichen Akteure von Behörden, Leistungserbringern, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Auch mehrere Kantone und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren Massnahmen ergriffen, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen zu verbessern. Ein hindernisfreier Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen ist für Menschen mit Behinderungen aber auch heute keine Selbstverständlichkeit. Selbst zentrale Dienstleistungen wie etwa die Gesundheitsversorgung, das Bankwesen und generell Online-Dienstleistungen oder auch für die Allgemeinheit bestimmte Präventions- und Beratungsangebote, z. B. in der
7 BFS, 26% der Menschen mit Behinderungen erfahren am Arbeitsplatz Diskriminierung, Medienmitteilung, 3. Dezember 2020. Insbesondere geben 12% der Menschen mit Behinderungen, die stark eingeschränkt sind, an, dass sie am Arbeitsplatz in den letzten zwölf Monaten aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt wurden.