Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten
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Die SBVg begrüsst die Teilrevision des BehiG hinsichtlich der vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit von privaten Dienstleistungen. Die Revision stellt ihrer Ansicht nach sicher, dass auch mit der zunehmenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die Teilhabe von Menschen mit Sehbehinderungen am wirtschaftlichen Leben, einschliesslich der Finanzdienstleistungen, gewährleistet wird.
Das Centre Patronal unterstützt die Verpflichtung der Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen zu treffen, betont jedoch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit und dass diese Massnahmen nicht an die Stelle der Initiativen der Invalidenversicherung zur beruflichen Eingliederung treten dürfen. Es empfiehlt eine bessere Vorbereitung schon in der Schulzeit, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, und schlägt vor, dass angemessene Vorkehrungen auch im Bereich der Ausbildung verlangt werden sollten.
Das KMU-Forum teilt diese Ansicht: Es kritisiert die Verschärfung der Anforderungen an Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen mit dem Argument, dass strengere Anforderungen Unternehmen davon abhalten könnten, Menschen mit Behinderungen anzustellen. Das KMU-Forum stellt den Umfang der angemessenen Vorkehrungen in Frage; anstelle von Verboten und Verpflichtungen schlägt es die Schaffung von Anreizen und Hilfen für Unternehmen vor. Es äussert auch Bedenken hinsichtlich einiger Aspekte der Teilrevision, wie der Beweislasterleichterung und des Begriffs der indirekten Diskriminierung, die zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Daher spricht es sich für die Streichung der Artikel zu den Arbeitsverhältnissen aus und schlägt alternative Massnahmen wie neue Programme zur Eingliederung oder Ausnahmen für KMU vor, die ihre begrenzten finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen würden.
Der SAV unterstützt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und betrachtet die Inklusion am Arbeitsplatz als zentrales Element. Er begrüsst, dass der Bundesrat im Rahmen der Vorlage keine explizite Verpflichtung oder Quotenregelung für Arbeitgeber vorsieht, da er der Meinung ist, dass Zwangsmassnahmen keine zweckbringenden Lösungen zur Bekämpfung von Diskriminierung bringen. Der SAV und die von ihm vertretenen Arbeitgeber äussern jedoch starke Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Teilrevision, da befürchtet wird, dass sie für private Arbeitgeber zu erheblichen zeit- und kostenintensiven Auswirkungen führen würde. Der SAV befürchtet, dass diese Revision die Bemühungen zur Inklusion gefährden könnte, da sie bei Arbeitgebern zu einer grösseren Zurückhaltung bei der Anstellung von Menschen mit Behinderungen führen würde. Daher empfehlen die Arbeitgeber, die vorgeschlagene Teilrevision zurückzuziehen, und regen an, eine praxistaugliche Vorlage auszuarbeiten, die eine inklusive Arbeitswelt effektiv fördert. Anstatt den Geltungsbereich auf private Arbeitsverhältnisse auszuweiten, wäre es nach Ansicht der Arbeitgeber passender und sinnvoller, effektive Unterstützungsangebote und Begleitung zu fördern, ohne zusätzliche Kostenfolgen für die Arbeitgeber. Sie argumentieren, dass Arbeitgeber auf diese Weise einen wirkungsvollen Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen leisten und ihre soziale Verantwortung entsprechend wahrnehmen könnten. Sollte der Entwurf nicht wie vom SAV empfohlen zurückgezogen werden, regt er auf jeden Fall an, die revidierten Bestimmungen an diejenigen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG, SR 151.1) anzupassen.
Der SBV erachtet die Inklusion am Arbeitsplatz, insbesondere im Baugewerbe in der Schweiz, als wichtig. Er lehnt jedoch die Teilrevision des BehiG ab, da er der Ansicht ist, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Aspekten im Zusammenhang mit der Inklusion am Arbeitsplatz nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der SBV befürchtet, dass neue Anforderungen wie die Beweislastumkehr, eine Begründungspflicht und eine Klagemöglichkeit die Inklusion eher gefährden als fördern werden.
Travail.Suisse begrüsst, dass der Bundesrat die Notwendigkeit einer Revision des BehiG erkannt hat, sieht jedoch nicht, dass die Revision die Realität der Menschen mit Behinderungen wesentlich verändern wird. Im Übrigen verweist Travail.Suisse auf die Antwort von Inclusion Handicap.
Der sgv lehnt die Teilrevision des BehiG ab, da sie unverhältnismässig und für KMU nicht praktikabel sei. Er ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Anpassungen zu einer klaren Überregulierung und