Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/103: Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage · 5 Seiten
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Aktenzeichen: BAKOM-011.3-1/15/4/2
stromversorgung können gemäss Angabe der Post nur die Rechenzentren für rund 72 Stunden ver- sorgt werden. Solange diese Rechenzentren laufen, kann gemäss Post auch der Zahlungsverkehr mit gewissen Einschränkungen aufrechterhalten werden.
Vor diesem Hintergrund gilt der «Best-Effort-Ansatz». Die Post ist gehalten, die Grundversorgungs- dienste so umfassend wie möglich aufrechtzuerhalten und die Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevöl- kerung so gering wie möglich zu halten.
Die Post hat simuliert, unter welchen Bedingungen ein maximales Dienstleistungsangebot aufrecht- erhalten werden könnte. Gemäss Post sollte es bei einer Einsparung von bis zu 10 % Strom grund- sätzlich möglich sein, die Vorgaben bezüglich Angebots und Qualität in der Grundversorgung weiterhin zu erfüllen. Gibt der Bundesrat ein Stromeinsparziel von mehr als 10 % vor, schätzt die Post, dass die Grundversorgung insbesondere bei den Postdiensten nicht mehr im gesetzlich geforderten Umfang, sondern nur noch bestmöglich erbracht werden könnte. Nachfolgende Tabelle zeigt, welche Auswir- kung verschiedene Einsparszenarien auf die Grundversorgungserbringung haben könnten:
Angebot Laufzeiten Briefe / Angebot Erreichbarkeit Post-Postdienste Pakete / Zeitungen Zahlungsverkehr / Zahlungsverkehr
Szenario <10%
Szenario 10-20% Best-Effort Eingeschränkte Öffnungszeiten Szenario >20% Briefe: Notbetrieb; Einschränkungen Eingeschränkte Pakete: Best-Effort) möglich Öffnungszeiten u/o Schliessungen
Diese Ergebnisse basieren auf den Annahmen, dass bei einer Sofortkontingentierung oder Kontingen- tierung der Multi-Site-Verbraucher-Ansatz zur Anwendung kommt, die Kommunikationsnetze (Telco und Internet) und der Bargeldtransport funktionieren und das Brief- und Paketvolumen proportional zur Kontingentierung abnehmen werden. Wenn eine oder mehrere dieser Annahmen nicht zutreffen, d.h. wenn zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Kommunikationsnetze nicht mehr sichergestellt wären, müsste die Post schon früher auf den «Best-Effort-Ansatz» umsteigen.
Ab einer Einschränkung von 20 % kommt die Post zum Schluss, dass insbesondere bei den Briefen ein Notbetrieb zum Zuge käme. Im Notbetrieb liegt der Fokus des gesamten Betriebs auf der Aufrecht- erhaltung der kritischen Infrastruktur und deren Funktionieren. Dazu gehören u.a. der Prozess der Me- dizinallogistik, die Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeitenden, aber auch der Kundschaft und der Materialien. Im Notbetrieb werden Dienstleistungen und Produkte priorisiert, d.h. beispielsweise könnten Pakete gegenüber den Briefen bevorzugt behandelt werden. In dieser Phase könnte zudem die Annahme von Sendungen von Privatpersonen verweigert werden. Ausserdem rechnet die Post ab einer Einsparung von 20-30 % damit, dass sie die Grundversorgungsvorgaben bezüglich Qualität und Angebot im Zahlungsverkehr nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden könnten. Aus diesem Grund soll auch für den Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr in einer schweren Stromman- gellage der Best-Effort-Ansatz gelten.
Kommt es zu zyklischen Netzabschaltungen so ist damit zu rechnen, dass die Post den Betrieb mit Postdiensten nicht mehr aufrechterhalten kann. Netzabschaltungen kommen daher einem Shutdown gleich. Während die Maschinen in den Sortierzentren im Normalbetrieb grundsätzlich durchgehend lau- fen, müssten sie bei den Netzabschaltungen immer wieder heruntergefahren und neugestartet werden. Dies brauche jeweils so viel Zeit, dass eine solche Handhabung der Maschinen nicht rentiere. Hinzu komme, dass das ständige Herunterfahren und Neustarten den Maschinen schade und sie rascher nicht mehr funktionieren.
4/5 BAKOM-D-AFB23401/401