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Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 44 Seiten

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das BFS erfolgt. Diese Lösung soll den Datenempfängern dort, wo das Gesetz dies heute vorsieht, die Flexibilität geben, bei Bedarf die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten direkt von den Leistungserbringern zu erhalten. Um doppelte Datenerhebungen zu vermeiden, sieht Absatz 5 des neuen Artikels 22a vor, dass die vom BFS auf der Grundlage des neuen Artikels 22 KVG erhobenen Daten nicht aufgrund der betreffenden Bestimmungen separat angefordert werden können.

1.2 Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zu den erarbeiteten Änderungen des KVG wurde vom 13. Dezember 2024 bis 31. März 2025 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, der Konsumenten, der Leistungserbringer, der Versicherer und anderer interessierter Kreise durchgeführt.

2. Stellungnahmen

Insgesamt wurden 125 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Webseite des Bundes6 veröffentlicht. Im Rahmen der Vernehmlassung sind 76 Stellungnahmen von folgenden Organisationen und Personen eingegangen:

- 25 Kantonen, der GDK;

- 5 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien (Die Mitte, FDP, GRÜNE

Schweiz, SPS, SVP);

- 3 Gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (economiesuisse, SGB, SGV);

- 19 betroffenen Leistungserbringerverbänden resp. -organisationen (AGZ, ARTISET, BÄV,

BEKAG, CURAVIVA, FMCH, FMH, FSLO, GAeSO, H+, IGGH-CH, mfe, pharmaSuisse, SBK, SDV, SGAIM, Spitex Schweiz, SSO, VLSS);

- 5 Versichererverbänden (HSK, MTK, prio.swiss, SVV, tarifssuisse AG), einer Krankenver-

sicherung (CSS), die MV, die Suva;

- 14 anderen (ANQ, Aids-Hilfe Schweiz, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, Digitale

Gesellschaft, digitalswitzerland, EKK, IG eHealth, Interpharma, OAAT AG, privatim, SAMW, SwissDRG AG, unimedsuisse, Verein Politbeobachter) und 1 Privatperson.

Es verzichten auf eine Stellungnahme: ASPS, Kanton Uri, Schweizerischer Arbeitgeberverband.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

3. Übersicht

Alle Teilnehmer der Vernehmlassung haben sich positiv, eher positiv oder neutral zum Entwurf geäussert, mit Ausnahme von Société Numérique und unimedsuisse, deren Stellungnahme eher negativ war, sowie H+, SwissDRG AG und Verein Politbeobachter, die sich negativ geäussert haben.