Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 44 Seiten
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Unter den ablehnenden oder eher ablehnenden Stellungnahmen begrüßt SwissDRG AG zwar die Ziele des Entwurfs, ist jedoch der Ansicht, dass dessen Modalitäten, insbesondere in Bezug auf die Lieferfristen, die Plausibilisierung der Daten und die Möglichkeit, zusätzliche Daten zu erheben, sie an der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zur Entwicklung der Tarifstrukturen hindern werden. Eine Anpassung des Entwurfs sollte gewährleisten, dass sie diesen Auftrag auch weiterhin erfüllen kann.
H+ und unimedsuisse lehnen den Entwurf mit der Begründung ab, dass er den Beteiligten keinen gleichberechtigten Zugang zu den Daten für eine ähnliche Verwendung, insbesondere für Tarifverhandlungen, garantiere. Ausserdem möchten sie erst dann zum Entwurf Stellung nehmen, wenn sie Kenntnis von den später geplanten Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)7 haben. Auf der Grundlage des aktuellen Entwurfs sei es daher unmöglich zu wissen, welche Daten an welche Nutzer für welche konkreten Verwendungszwecke weitergegeben werden.
Société Numérique lehnt den Entwurf eher ab, da die Datenschutzmassnahmen und die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten unzureichend seien.
Unter den befürwortenden oder eher befürwortenden Stellungnahmen unterstützen die Kantone das Ziel, den Datenfluss durch die Anwendung des Once-only-Prinzips effizienter zu gestalten. Sie begrüssen auch, dass die Ziele der Datenerhebung auf den Tarifbereich ausgedehnt werden und dass der Entwurf für alle Leistungserbringer gilt, was sie im Hinblick auf die Umsetzung der zweiten Stufe der einheitlichen Finanzierung als zentral erachten. Die Kantone wünschen jedoch, dass ihnen die Daten auch für die Erfüllung von Aufgaben zur Verfügung gestellt werden können, die nicht unter das KVG, sondern insbesondere in den Bereich kantonaler Gesetze fallen.
Unter den politischen Parteien ist die Mitte der Ansicht, dass der Entwurf die Transparenz und Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems verbessert und zur Kostenkontrolle beitragen kann. Nach Ansicht der FDP hat der Entwurf das Potenzial, die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitssystems voranzutreiben, die bisher hinterherhinkt. Die SVP begrüsst insbesondere, dass der Entwurf den Kantonen den Zugang zu Daten für Aufgaben vorsieht, die über die Spitalplanung hinausgehen.
Die Dachverbände der Wirtschaft sind der Ansicht, dass der Entwurf die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Datenlieferung senken und die Daten- und Rechtssicherheit verbessern dürfte. Sie begrüssen auch die Möglichkeit, die einmalige Datenerhebung auf den ambulanten Bereich auszuweiten. Einige Teilnehmende sind jedoch der Meinung, dass das Gesetz detaillierter sein und die Ziele und Nutzer für jede Art der Datenerhebung konkretisieren sollte.
Auch nach Ansicht der Leistungserbringer sollte das Gesetz die Ziele und Nutzer für jede Art der Datenerhebung konkretisieren. Für die Leistungserbringer im ambulanten Bereich ist es wichtig, dass der Entwurf zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Ärzte beiträgt. Einige Leistungserbringer wünschen zudem, dass die erhobenen Daten auch den Leistungserbringern und ihren Verbänden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die Versicherer unterstützen das Projekt, verlangen jedoch Anpassungen in bestimmten Punkten, insbesondere hinsichtlich des erleichterten Zugangs zu individuellen Daten. Die MTK, die MV, die Suva und der SVV begrüssen, dass der Grundsatz der einmaligen Datenerhebung im stationären Bereich auch für die Militärversicherung und die Unfallversicherung gilt.