Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 44 Seiten

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In der Datenerhebung müsste man den «Once Only Ansatz» konsequenter umsetzen und separate Datenlieferungen an einzelne Organisationen ausnahmslos verhindern. Dabei müsse auch die Frage geklärt werden, ob für die Erfüllung der Aufgaben nach Bundesrecht (BstatG, KVG, UVG, MVG, IVG) noch Raum für kantonale Regelungen bleibt. Zudem müsse den Bedürfnissen der Tariforganisationen bei der Umsetzung angemessen Rechnung getragen werden.

Für SH ist es begrüssenswert, dass die Zurverfügungstellung von Einzeldaten an die Kantone rechtlich abgesichert und im Gesetz verankert werden soll, gleichzeitig weist SH darauf hin, dass gerade in der Übergangsphase die Gefahr von Doppelspurigkeiten und Zusatzaufwänden bestehe. Insbesondere für verhältnismässig kleine Kantone könne dies eine nicht zu unterschätzende Belastung darstellen.

Laut TI dürften die Auswirkungen der neuen Bestimmungen insgesamt einen erheblichen Aufwand für die zuständige kantonale Stelle bedeuten, die die Datenbanken an die neuen Variablen anpassen und die gesamte Berichterstattung überarbeiten müsse. Ausserdem müssten die von den verschiedenen Dienststellen der Kantonsverwaltung erhobenen Daten überprüft werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf den neuen Artikel 22a Absatz 5 KVG. Theoretisch dürfte das Projekt SPIGES laut TI zahlreiche Vorteile mit sich bringen, von der einmaligen Erhebung der Daten bis zu deren Verwendung für verschiedene Zwecke. Was die praktische Umsetzung angehe, bestünden derzeit aber noch diverse Lücken.

VD bedauert, dass der Entwurf nicht ausdrücklich die Bereitstellung der Daten für Forschung und Wissenschaft vorsieht und dass die Daten, die diesen Akteuren bereit gestellt werden sollen, nicht ausreichend präzisiert sind. VD ist zudem der Ansicht, dass die Zentralisierung auf Bundesebene dazu führen könnte, dass die Gesundheitsdienstleister keine angemessene Kontrolle über die Weitergabe ihrer Daten mehr haben.

TG lehnt die Vorlage in dieser Form ab und beantragt die Überarbeitung von zwei datenschutzrechtlichen Punkten.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die Mitte ist der festen Überzeugung, dass durch eine zielgerichtete Digitalisierung im Gesundheitswesen eine Steigerung der Wirksamkeit bei gleichzeitigen Kostensenkungen möglich ist. Die Mitte setze sich deswegen seit geraumer Zeit mit Nachdruck für dieses Anliegen ein. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Gesetzesrevision nach Einschätzung der Mitte das Potenzial, die Transparenz und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu stärken und dabei kostendämpfend zu wirken. Die Mitte begrüsst entsprechend, dass mit dem Once-Only-Prinzip die Patientinnen und Patienten sowie die Leistungserbringer administrativ entlastet werden. Die Vorlage lege weiter fest, dass die erhobenen Personendaten an eine zentrale Plattform des BFS zu übermitteln sind. Die Mitte betont, dass für diese Plattform, die höchsten Anforderungen der Daten- und Cybersicherheit zu gelten hätten und regelmässige Audits erfolgen sollten. Dies, da eine zentral geführte Datenbank besonders schützenswerter Personendaten ein Klumpenrisiko darstelle.

Die FDP begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des KVG und der entsprechenden Erlasse bei der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung und der Militärversicherung mit dem Ziel der Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten. Damit werde eine Forderung der FDP (Motion 23.3601 - Schluss mit teuren Doppelspurigkeiten bei Gesundheitsdaten. Mehrfachnutzung jetzt anpacken!) umgesetzt, um die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermeidung unnötiger Ressourcen- und Kostenaufwände zu schaffen. Nach Ansicht der FDP wird dies auch die Digitalisierung vorantreiben, die im