Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 44 Seiten
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Schweizer Gesundheitswesen noch hinterherhinke. Ein funktionierendes Gesundheitsdatenökosystem sei zentral, um die Effizienz des Gesundheitssystems sowie die Behandlungsqualität zu verbessern und Spitzenforschung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sollten laut der FDP einheitliche Standards festgelegt werden, unabhängig vom Zweck der Datenerhebung. Dies ermögliche einerseits, die Verknüpfung und Mehrfachnutzung von Daten zu einem späteren Zeitpunkt und erleichtere andererseits die Arbeit der Leistungserbringer bei der Erfassung und Weitergabe. Das Prinzip der einmaligen Erhebung der Daten könne nur nachhaltig realisiert werden, wenn einheitliche, international harmonisierte Standards bei der Erfassung an der Quelle genutzt würden. Die FDP fordert den Bundesrat auf, seine Forderung nach einer echten Digitalisierung der Gesundheitsversorgung weiter voranzutreiben. In dieser sollen Daten schnell triagiert und genutzt, administrative Aufwände vereinfacht und Transparenz sowie Effizienz im System erhöht werden. Hierdurch werde die Vergleichbarkeit der Leistungserbringer ermöglicht, die integrierte Versorgung realisiert und ein Ökosystem aufgebaut, das Forschung und Innovation vorantreibt.
Die GRÜNEN unterstützen diese Revision, d. h. die Aufhebung von Artikel 59a KVG, die Ergänzung um die Artikel 22 und 22a sowie die damit verbundenen Änderungen im KVG, UVG und IVG. Wie die vom BFS durchgeführte Risikoanalyse zeige, sind Gesundheitsdaten sensible Informationen, die mit besonderer Sorgfalt geschützt werden müssen. Die Grünen unterstützen daher alle geplanten Massnahmen, die auf eine optimale Datensicherheit abzielen, einschliesslich der Teilnahme der SpiGes-Applikation am Bug-Bounty-Programm.
Die SP unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Das Prinzip der einmaligen Datenerhebung betreffend Inhalt, Prüfungen und Fristen werde heute nicht systematisch umgesetzt. Neben den unnötigen Ressourcen, welche dadurch beansprucht würden, produziere diese Situation teilweise auch inhaltliche Abweichungen in der Datenaufbereitung und -publikation. Die SP betont jedoch, dass die zu schaffende Rechtsgrundlage unbedingt den höchsten Anforderungen betreffend Datenschutz entsprechen müsse. Dies muss aus Sicht der SP auch bereits jetzt so ausgestaltet werden, dass der Datenschutz gewährleistet ist und dann, zu einem späteren Zeitpunkt, auch die Ausweitung des Systems auf den ambulanten Bereich möglich sein wird.
Die SVP begrüsst die Vorlage, welche Doppelspurigkeiten verhindern, der Kostentransparenz dienen und den Weg frei für Optimierungen insbesondere in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung machen soll. Diese Anpassung solle jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kostenexplosion zwingend eingedämmt werden müsse. Für die SVP ist klar, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) endlich handeln und Anreize für Einsparungen schaffen muss. Die SVP begrüsst die erweiterte Datenbasis für die Kantone, welche insbesondere im Tarifbereich und bei der Beschränkung der Anzahl Ärzte nach Fachgebiet und Region über entsprechende Informationen verfügen müssen. Die aktuellen Bestimmungen, wonach den Kantonen lediglich Daten für die Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime weitergegeben werden, sollen zu Recht erweitert werden. Auch der erweiterte Adressatenkreis ist nach Ansicht der SVP aufgrund der gesetzlichen Aufgaben gerechtfertigt und angezeigt. Insgesamt sind die Gesetzesanpassungen für die SVP schlüssig und ziel- sowie ressourcenorientiert, weshalb die SVP der Vorlage zustimme. Gleichzeitig werde damit die Erwartung verbunden, Kostentreiber ausfindig zu machen, so dass der Bund mittelfristig Lösungen präsentiert, um die kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten zu bremsen. Die ermöglichte, spätere Ausweitung auf ambulante Bereiche solle insbesondere - aber nicht ausschliesslich - bei der Spitex, deren Kosten exorbitant steigen, zu Einsparungen führen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
economiesuisse begrüsst die Revision des KVG (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten). Der administrative Aufwand bei der Datenlieferung werde reduziert und