Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten
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5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die vier Bundesbeschlüsse der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da jeder von ihnen neue Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.
5.5 Vereinbarkeit mit dem Subventionsgesetz
5.5.1 Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele
Die Bedeutung dieser Verpflichtungskredite wird unter Ziffer 1 dargelegt. Unter Ziffer 3 sind Einzelheiten zur Ausgestaltung und zum finanziellen Umfang der Verpflichtungskredite enthalten. Die IZA liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Bund kann jedoch bei Vorhaben der IZA mit Kantonen oder Gemeinden zusammenarbeiten.
5.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention
Die Vergabe von Beiträgen der IZA basiert auf festgelegten Zielen und wird über Monitoring-, Controlling- und Evaluationsinstrumente gesteuert. Diese Instrumente stellen sicher, dass die Beiträge hinreichend begründet sind, wirtschaftlich und wirkungsvoll eingesetzt werden sowie nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet sind (Art. 1 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199071). Es wird vermieden, mit der IZA Anstrengungen und Leistungen der Regierungen, der Akteure der Zivilgesellschaft und des Privatsektors zu ersetzen.
Die IZA erfolgt gemäss Weisungen vom 24. September 2010 über die Risikopolitik des Bundes72. Sie verfügt über spezifische Instrumente, um die Risiken im Zusammenhang mit ihrem Auftrag zu identifizieren, zu messen, zu verringern und zu überwachen. Die Anwendung der Richtlinien zum Risikomanagement und zur Bekämpfung von Unregelmässigkeiten, das Audit von Projekten und Programmen, ein wirksames internes Kontrollsystem sowie die systematische Überprüfung der Verwaltungsabläufe tragen zur Risikominderung bei. Regelmässige unabhängige Analysen und der Austausch mit den Schweizer Vertretungen vor Ort dienen dazu, die Arbeitsmodalitäten zu evaluieren und wenn nötig anzupassen, um die Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung der Programme, aber auch bezüglich der Sicherheit der Mitarbeitenden und Partnerorganisationen im Ausland zu steuern.
Die für die Schweizer IZA zuständigen Verwaltungseinheiten überprüfen insbesondere die finanzielle Situation und das Management der Partnerorganisationen, die finanzielle Unterstützung erhalten. Es findet ein regelmässiger
71 SR 616.1
72 BBl 2010 6549