Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/12: Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 · 69 Seiten

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und Gemeinden zusammenarbeiten. Durch die Unterstützung der in Genf ansässigen zwischenstaatlichen Institutionen und NGO wird Genf als internationales und humanitäres Zentrum gestärkt und gewinnt weiter an Attraktivität.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die im Rahmen der IZA erbrachte APD hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die Schweiz, zum Beispiel durch die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, durch die Förderung zusätzlicher Aktivitäten von Privatunternehmen oder NGO oder durch die indirekte Förderung der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen seitens multilateraler Organisationen bei Schweizer Firmen. Das internationale Genf, das 1 Prozent zum Schweizer BIP beiträgt, profitiert ebenfalls von den in dieser Botschaft vorgesehenen finanziellen Massnahmen.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Covid-19 hat gezeigt, dass Pandemien nicht nur eine gesundheitliche Herausforderung, sondern auch eine Bedrohung für die globale Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Stabilität und die Gleichstellung der Geschlechter darstellen. Es liegt im Interesse der Schweiz, die globale Gesundheitssicherheit zu stärken, um ihre eigene Bevölkerung und Wirtschaft zu schützen. Das Engagement im Gesundheitsbereich wird im Rahmen des Ziels zur menschlichen Entwicklung (Kap. 3) ausgebaut.

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die IZA sorgt dafür, dass positive Auswirkungen ihrer Aktivitäten für die Umwelt verstärkt und negative Folgen vermieden werden, sowohl in den Entwicklungsländern als auch weltweit. Sie trägt dazu bei, dass die Schweiz ihren im Rahmen multilateraler Umweltabkommen eingegangenen internationalen Finanzverpflichtungen nachkommt. Klima und Umwelt bilden eines der vier Ziele der IZA (Kap. 3).

4.6 Andere Auswirkungen

Die IZA ergänzt und stärkt die anderen Bereiche der Aussenpolitik, wie die diplomatischen Aufgaben, die Aussenwirtschaftspolitik oder die Gesundheitsaussenpolitik.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Rechtmässigkeit

Die auf Artikel 54 der Bundesverfassung abgestützten Rechtsgrundlagen sind das EZA-HH-Gesetz vom 19. März 197662 und die dazugehörige Verordnung vom 12. Dezember 197763, das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die

62 SR 974.0

63 SR 974.01