Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 11 Seiten

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- Das auf ausländische Homeoffice-Tage entfallende Steuersubstrat bleibt bei Zuweisung

des staatsvertraglich geregelten Besteuerungsrechts der Schweiz erhalten.

4.2 Ablehnung der konkreten nationalen Besteuerungsgrundlage

Ablehnung:

Kantone: FR, GE (2)

Parteien: FDP (1)

Organisationen und Verbände: ABPS, economiesuisse, EXPERTSuisse, OREF, SVV, Swiss- Holdings (6)

Begründung:

- Die vorgeschlagene Norm sollte eine Beschränkung auf Homeoffice-Sachverhalte von

Grenzgängerinnen und Grenzgängern vorsehen.

- Das vorgeschlagene umfassende Besteuerungsrecht der Schweiz für sämtliche Angestell-

ten von Schweizer Unternehmen, auch solche, die permanent im Ausland arbeiten, geht zu weit (Art. 5 Abs. 1 Bst. abisund Art. 91 Abs. 1 E-DBG / Art. 4 Abs. 3 Bst. abisE- und Art. 35 Abs. 1 Bst. a E-StHG). Die Regelung würde zu erheblichen Problemen führen und könnte zu einer Vielzahl unbeabsichtigter und nicht zu beseitigender Doppelbesteuerungen führen.

- Die ebenfalls vorgeschlagene Anpassung der Besteuerungskompetenz für Selbständiger-

werbende sollte zur Vermeidung von Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten mit anderen Gesetzesbestimmungen des Schweizer Steuerrechts nicht weiterverfolgt werden.

4.3 Anpassungsvorschläge zu einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfs

Die Ausführungen zu den nachfolgenden Bestimmungen im DBG gelten sinngemäss auch für die inhaltlich gleichlautenden Bestimmungen im StHG.

4.3.1 Einengung der vorgeschlagenen nationalen Besteuerungsnorm

Begründung:

ABPS, FR, GE, und SwissHoldings weisen darauf hin, dass die vorgeschlagene nationale Be- steuerungsgrundlage (Art. 5 Abs. 1 Bst. abisund Art. 91 Abs. 1 E-DBG / Art. 4 Abs. 2 Bst. abis und Art. 35 Abs. 1 Bst. a E-StHG) eine extraterritoriale Reichweite aufweist, weil hiervon auch Konstellationen betroffen sind, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar keinem Erwerb in der Schweiz nachgehen, weil sie für eine Betriebsstätte im Ausland tätig sind, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz hat. Vor diesem Hintergrund könn- te es zu einer Vielzahl internationaler Doppelbesteuerungen kommen. Fehlt ein DBA, kann eine Doppelbesteuerung aufgrund konkurrierender innerstaatlicher Besteuerungsregeln der betroffenen Staaten nicht beseitigt werden.

NW befürchtet konkret, dass die neuen Regeln zu einer Vielzahl von Fällen führen, bei wel- chen Arbeitnehmende durch eine steuerliche Doppelbelastung in ihrer wirtschaftlichen Exis- tenz gefährdet werden. Dies auch vor dem Hintergrund der langen Verfahrensdauer. Deshalb soll geprüft werden, wie die steuerliche Doppelbelastung für Arbeitnehmende bei Doppelbe- steuerungsfällen reduziert werden kann und wie die Verfahren zur Beseitigung einer staatsver- tragswidrigen Doppelbesteuerung für Arbeitnehmende vereinfacht werden können.

Auch die FDP sieht in der vorgeschlagenen Regelung die Gefahr für internationale Doppelbe- steuerungen, namentlich dann, wenn die Schweiz kein DBA mit einem Drittstaat abgeschlos- sen hat. Sie weist explizit auf den Fall hin, wonach ein im Ausland ansässiger Angestellter eines Schweizer Konzerns, der für eine ausländische Tochtergesellschaft des Konzerns arbei-