Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 11 Seiten

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Für Artikel 91 Absatz 1 E-DBG sollte der Zusatz gemäss OREF wie folgt lauten:

«Im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer unterliegen zumindest für einen Teil ihres Einkommens aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit für einen Arbeitgeber mit Sitz, tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte in der Schweiz der Quellensteuer nach den Artikeln 84 und 85.»

Dieselben Präzisierungen gelten auch für das StHG (Art. 4 Abs. 2 Bst. abisund Art. 35 Abs. 1 Bst. a E-StHG).

Im Gegenzug sollen gemäss ABPS und OREF die heutigen Bestimmungen zur Arbeit im in- ternationalen Verkehr (Art. 5 Abs. 1 Bst. f und Art. 91 Abs. 2 DBG bzw. Art. 4 Abs. 2 Bst. f und Art. 35 Abs. 1 Bst. h StHG) bestehen bleiben.

Gemäss NW ist zu prüfen, wie eine internationale Doppelbesteuerung in Fällen reduziert wer- den kann, in denen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in DBA-Staaten für einen Schwei- zer Arbeitgeber tätig sind und sofern nach internem Recht beide Staaten die Vergütung be- steuern und wie die Verfahren zur Beseitigung einer staatsvertragswidrigen Doppelbesteue- rung mittels Verständigungsverfahren vereinfacht werden können.

4.3.2 Berücksichtigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (Art. 5 Abs. 1 Bst. a E-

DBG)

Begründung:

Für SwissHoldings sollte die vorgeschlagene Anpassung der Besteuerungskompetenz für Selbstständigerwerbende (Art. 5 Abs. 1 Bst. a E-DBG und Art. 4 Abs. 2 Bst. a E-StHG) zur Vermeidung von Unklarheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten mit anderen Gesetzesbe- stimmungen des Schweizer Steuerrechts nicht weiterverfolgt werden. EXPERTsuisse sieht ebenfalls Unklarheiten bei der Abgrenzung und schlägt diesbezüglich vor, die Subsidiarität von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a E-DBG gegenüber Artikel 4 Absatz 1 DBG im Wortlaut der erstgenannten Norm klarzustellen.

4.3.3 Fusionierung von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und abis E-DBG

Begründung:

VD wünscht sich mittels Zusammenlegung der beiden Gesetzesbestimmungen: «Sie üben eine Tätigkeit in der Schweiz oder für einen Arbeitgeber aus, der seinen Sitz, seine tatsächli- che Verwaltung oder eine dauerhafte Niederlassung in der Schweiz hat; […]»

4.3.4 Präzisierung der Ausnahme der Quellensteuerpflicht für Seeleute an Bord

Begründung:

AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, OW, SH, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH und die SSK legen Wert darauf, dass sowohl in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a als auch in Artikel 91 Absatz 2 Buch- stabe a E-DBG ausdrücklich von Seeleuten an Bord die Rede ist

4.3.5 Unklarheiten über das Ausmass der Bescheinigungspflicht

EXPERTsuisse bemängelt, dass der Vorentwurf nur den Grundsatz der Bescheinigungspflicht regelt. Auch der erläuternde Bericht enthält keine weiteren Erläuterungen zur Umsetzung der Bescheinigungspflicht. Insbesondere ist nicht klar, ob und wie die Einkommen bescheinigt werden müssen.

4.3.6 Elektronische Einreichung der Bescheinigung

Begründung:

- BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH und die SSK

begrüssen in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe e E-DBG die Aufnahme einer Kann-Vorschrift für die elektronische Einreichung der Bescheinigung, sofern dies das kantonale Recht vor- sieht.