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Vernehmlassung 2023/15: Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) · 6 Seiten
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Politische Rechte. BG «%ASFF_YYYY_ID»
2Für Abstimmungen sind die Stimmzettel so auszugestalten, dass sie von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbst- ständig ausgefüllt werden können.
Art. 10 Abs. 1ter
1terDer Bundesrat kann eine angeordnete Abstimmung verschieben oder absagen, wenn es zu einer schweren Störung der Willensbildung der Stimmberechtigten, der Stimmabgabe oder der Ermittlung des Ergebnisses gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht.
Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 2–4
Protokollierung und Übermittlung des Abstimmungsergebnisses
2Das Ergebnis und das Protokoll werden dem Kanton übermittelt. Der Kanton stellt die vorläufigen Ergebnisse für sein Gebiet zusammen und überprüft, ob sie plausibel sind. Er übermittelt sie dem Bund und veröffentlicht sie innert dreizehn Tagen nach dem Abstimmungstag im kantonalen Amtsblatt.
3Die Kantone bestätigen innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist (Art. 79 Abs. 3) das veröffentlichte Abstimmungsergebnis gegenüber der Bundeskanzlei und übermitteln ihr auf Verlangen die Protokolle und die Stimmzettel.
4Nach der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses werden die Stimmzettel vernich- tet.
Art. 75a Abs. 3ter
3terKann die Frist nach den Absätzen 1–3bisnicht eingehalten werden, weil die Ab- stimmung aus den in Artikel 10 Absatz 1tergenannten Gründen verschoben oder ab- gesagt wurde oder aus solchen Gründen nicht rechtzeitig angeordnet werden konnte, so ist die Abstimmung am nächstmöglichen Abstimmungstermin durchzuführen.
Art. 76 Abs. 1 Einleitungsteil (betrifft nur den französischen Text) und Bst. c sowie 3
1Beschliesst die Bundesversammlung einen Gegenentwurf, so werden den Stimmbe- rechtigten auf dem gleichen Stimmzettel drei Fragen vorgelegt. Jede stimmberechtigte Person kann uneingeschränkt erklären:
c. welche der beiden Vorlagen in Kraft treten soll, falls Volk und Stände beide Vorlagen dem geltenden Recht vorziehen sollten (Stichfrage).