Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Zusammenfassung

Die Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln ist in der Vernehmlassung insbesondere bei direkt betroffenen Unternehmen und deren Wirtschaftsverbände auf reges Interesse gestossen. Es gingen 60 Stellungnahmen ein. Im Rahmen der Vernehmlassung geäussert haben sich 23 Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), 3 politische Parteien, 24 Wirtschaftsorganisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung und Pflichtlagerhaltung, 3 Branchenverbände aus anderen Bereichen sowie 6 Pflichtlager haltende Unternehmen.

Die Plausibilität der Strategie, die der Verordnungsänderung zu Grunde liegt, wird in einem überwiegenden Teil der Stellungnahmen in Frage gestellt. Kritisiert wird insbesondere die Ausrichtung der Pflichtlager auf einen zwölfmonatigen Importausfall, den viele Stellungnehmende als sehr unwahrscheinlich einschätzen.

Die meisten Kantone befürworten grundsätzlich die Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln. Die Kantone Jura und Thurgau sowie die LDK lehnen das Vorhaben in weiten Teilen ab. Zahlreiche Kantone bezweifeln in Bezug auf den vorgesehenen Abbau von Tierbeständen, dass die Frist von zwei Monaten ausreichend ist.

Die drei Stellung beziehenden Parteien befürworten eine Erhöhung der Pflichtlagerbestände. Die SVP fordert eine noch weitergehende Erhöhung der Pflichtlager als in der Vorlage vorgesehen. Die SP weist auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit hin. Die Mitte und die SVP thematisieren die in der Revision des Landesversorgungsgesetzes zur Diskussion stehende Aufhebung des Verbots einer Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf der Inlandproduktion.

Die sich äussernden Unternehmen und deren Wirtschaftsorganisationen lehnen die Vorlage mehrheitlich ab. Hinsichtlich des Aufbaus der Pflichtlager an Speiseölen und Speisefetten sind die Meinungen geteilt. Einerseits wird eine grössere Bevorratung an Speiseölen in Anbetracht der hohen Importabhängigkeit begrüsst. Anderseits wird argumentiert, dass die fehlenden pflanzlichen Fette im Falle einer Mangellage teilweise durch tierische Fette ersetzt werden können.

Die Vorhaben im Bereich Getreide werden hingegen von den meisten Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen abgelehnt. Der vorgesehene Aufbau wird insgesamt als zu umfangreich beurteilt. Bemängelt wird zudem, dass die Vorlage einen Aufbau an dualem Getreide (als Futter und zur menschlichen Ernährung geeignet) und einen teilweisen Abbau der Futtermittel-Proteinträger vorsieht. Dies hätte zur Folge, dass die Pflichtlagerhaltung von Futtermitteln zu Gunsten der menschlichen Ernährung geschwächt würde. Die sich daraus ergebende zügigere Reduktion der Tierbestände in einer Mangellage wird aus ethischen und praktischen Gründen nicht akzeptiert. Verschiedene Stellungnehmende monieren in diesem Zusammenhang, dass die Entschädigung der Tierhalter, die von einer angeordneten Verringerung der Tierbestände betroffenen wären, nicht geregelt sei. Es wird zudem vereinzelt darauf hingewiesen, dass Milchkühe zu Beginn einer Mangellage ebenfalls Kraftfuttermittel aus Pflichtlagern benötigen. Mehrfach wird festgehalten, dass mit dualem Getreide allein kein Brot hergestellt werden kann und dass die Lagerung von dualem Getreide operativ aufwändiger und somit kostspieliger wäre als diejenige von Futter- oder Brotgetreide. Eine Mehrheit der Unternehmen und Verbände fordert daher weniger Pflichtlager an Getreide aufzubauen, auf den Abbau von Futtermittel-Proteinträgern zu verzichten und den Anteil an dualem Getreide stärker zu begrenzen.

Was das glutenfreie Getreide anbelangt, sprechen sich insbesondere die heutigen Pflichtlagerhalter von Reis gegen die anteilmässig starke Aufstockung aus. Einerseits seien in der Schweiz weder die Lager-