Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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noch die Verarbeitungskapazitäten für Reis vorhanden, um die zusätzlichen Mengen zu lagern und bei Bedarf zu verarbeiten. Anderseits stelle Mais keine Alternative zum Reis dar, da Speisemais in der Schweiz kaum gehandelt und folglich auch nicht umgeschlagen werden könne.
Zahlreiche Stellungnahmen nehmen Bezug auf die im Bericht zur Vernehmlassung erwähnte unsichere Finanzierung der Garantiefonds für Speiseöle und -fette sowie Getreide und fordern, dass die künftige Finanzierung der Pflichtlagerhaltung vor einer Erhöhung der Pflichtlagermengen zu klären sei. Viele Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die LDK sowie die SVP nehmen zudem Bezug auf die bevorstehende Revision des Landesversorgungsgesetzes und die damit vorgesehene Aufhebung des Verbots einer Erhebung von Garantiefondsbeiträgen auf der Inlandproduktion und sprechen sich gegen die Aufhebung des Verbots aus.
Verschiedene Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen fordern, die im Bericht zur Vernehmlassung erwähnte Flexibilisierung der Pflichtlagerhaltung umzusetzen. Dies würde den Lagerhaltern erlauben, die Menge ihrer Pflichtlager innerhalb einer Bandbreite auf- und abzubauen und somit die Pflichtlagermengen vor der Ernte zu verringern, um mehr Platz für die kommende Ernte in ihren Lagerinfrastrukturen zu schaffen. Damit könnten die Bedarfsspitzen an Lagerkapazitäten gebrochen und Kosten verringert werden. Andere Stellungnehmende sprechen sich explizit gegen eine Flexibilisierung aus, da eine solche faktisch dazu führe, dass die Vorsorge geschwächt und kommerzielle Lager vom Bund mitfinanziert würden.