Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Berechnung, dass der aufgrund von vorzeitigen Schlachtungen reduzierte Bedarf an Futtermitteln durch die inländische Produktion grundsätzlich gedeckt werden kann.

Die vorgesehenen Änderungen in der Lagerhaltung sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:

Produkt Bestand Ende 20211 Beantragte Menge

Speiseöle/-fette 35‘583 Tonnen 44'000 Tonnen

Weichweizen für menschliche Ernährung,

Hartweizen für menschliche Ernährung, 199’400 Tonnen 205'000 Tonnen2 Reis

Weichweizen für zweiseitige Nutzung / zur

140‘000 Tonnen 550'000 Tonnen Energie-Kompensation

(muss in schweren Man-Energieträger zu Futterzwecken gellagen ausschliesslich

dem Menschen zur Verfügung stehen; der zur Fütterung nötige Bedarf 168‘500 Tonnen an Energieträgern kann durch die inländische Produktion abgedeckt werden)

Proteinträger zu Futterzwecken

93‘300 Tonnen 58'000 Tonnen (neu nur für Schweine/Geflügel)

Die vorgesehenen Änderungen würde aufgrund von Schätzungen aus dem Jahr 2022 bei einer Einlagerung der gesamten zusätzlichen Pflichtlagermenge jährlich wiederkehrende Mehrkosten für Lager- und Kapitalkostenentschädigungen in Höhe von 17 Millionen Franken verursachen. Erfolgt die Finanzierung weiterhin über zollähnliche Abgaben, würden die Zolleinnahmen des Bundes sinken. Der Aufbau der Pflichtlager bzw. der dazu nötigen Infrastruktur würde mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen. Die Zolleinnahmen würden entsprechend dem erfolgten Aufbau sukzessive abnehmen.

Die einmaligen Finanzierungskosten für eingelagerte Waren würden sich bei unveränderter Abschreibungspraxis auf 84 Millionen belaufen (Marktpreise 2021) und die Zolleinnahmen über meh-

1 Die Mengen sind gerundet.

2 Davon werden 40’000 Tonnen in Form einer glutenfreien Alternative, beispielsweise als Reis oder Mais, zur Deckung des Bedarfs von Allergikern/Allergikerinnen, beantragt.