Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht
Die Fördertätigkeit des BAK umfasst die Bereiche Baukultur, Film, Kultur und Gesellschaft, Kulturschaffen sowie Museen und Sammlungen, die in fünf Organisationseinheiten mit denselben Bezeichnungen gegliedert sind. Die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) bildet eine weitere Organisationseinheit des BAK.
Baukultur
Das BAK koordiniert die Baukulturpolitik der Schweiz auf nationaler und internationaler Ebene und leitet die Interdepartementale Arbeitsgruppe für Baukultur. In dieser sind 15 Bundesstellen vertreten, die gemeinsam die Strategie Baukultur des Bundes umsetzen. Es richtet im Verbund mit den Kantonen Finanzhilfen aus an Massnahmen der Denkmalpflege und der Archäologie sowie für Projekte und Organisationen. Als Fachbehörde des Bundes prüft das BAK die Auswirkungen von Bauprojekten des Bundes und seiner Anstalten auf das baukulturelle Erbe und führt das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS). Das BAK führt das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) sowie der ausserparlamentarischen Fachkommission für Archäologie, Denkmalpflege und Ortsbildschutz.
Das BAK erarbeitet im Bereich Baukultur zudem Grundlagen und entwickelt anwendungsorientierte Leitfäden und Instrumente zu baukulturellen Fragen. Es beteiligt sich an der Erarbeitung von Normen und Standards, unterstützt Kantone beratend und mit Weiterbildungen.
Film
Das BAK fördert das Schweizer Filmschaffen auf nationaler und internationaler Ebene. Es unterstützt die Filmproduktion sowie den Zugang zur Filmkultur und trägt durch Beiträge an Kinos und Filmfestivals dazu bei, die Angebotsvielfalt in der Schweiz zu gewährleisten. Die vom BAK unterstützte Stiftung «Cinémathèque Suisse» in Lausanne sichert das audiovisuelle Erbe der Schweiz und macht es für das filminteressiere Publikum zugänglich. Daneben leistet das BAK Finanzhilfen für die Weiterbildung in den audiovisuellen Berufen, die Filmpromotion und die Filmpublizistik und den Zugang zum Film für Kinder und Jugendliche.
Die im revidierten Filmgesetz vorgesehene Quoten- und Investitionspflicht für Abruf- und Fernsehdienste wird ebenfalls vom BAK umgesetzt. Es prüft die anrechenbaren Investitionen der betroffenen Unternehmen und leistet periodisch Bericht über diese Tätigkeiten.
Kultur und Gesellschaft
Das BAK fördert die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben. Es unterstützt Projekte und Organisationen in folgenden Bereichen: musikalische Bildung, Leseförderung, Amateurkultur und immaterielles Kulturerbe. Die Programme «Jugend und Musik» sowie «Junge Talente Musik» werden ebenfalls vom BAK verantwortet.
Im Sinne der Erhaltung und Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt ist das BAK zuständig für die Förderung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch sowie der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, für die Vermittlung schweizerischer Bildung an den Schweizerschulen im Ausland sowie für die Unterstützung von Organisationen und Projekten der Schweizer Jenischen und Sinti.
Kulturschaffen
Das BAK ist zuständig für die Vergabe und die Verleihung der Schweizer Kulturpreise in den Sparten Kunst, Design, darstellende Künste, Literatur, Musik und Buchgestaltung. Mit den Preisen würdigt der Bund die Exzellenz der Kulturschaffenden und ihrer Werke und trägt zu deren Vermittlung im In- und Ausland bei. Das BAK richtet zudem mehrjährige Strukturbeiträge an Verlage aus, die im Kulturbereich tätig sind. Mit Strukturbeiträgen an die Berufsorganisationen, die die Kulturschaffenden vernetzen, beraten und auf nationaler Ebene vertreten,