Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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− Der Bund (Bundesrat) setzt eine unabhängige Kommission für Fälle von belasteten Kulturgütern ein (Umsetzung Motion 21.4403 Pult). Er (Bundesamt für Kultur) finanziert eine Plattform für die Provenienzforschung von Kulturgütern (Umsetzung Motion 22.3023 WBK-N).
Handlungsfeld «Gouvernanz im Kulturbereich»
Der Bund verstärkt die Kooperation und Koordination zwischen den Kulturakteuren in der Schweiz, stärkt die Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und in der internationalen Kulturpolitik und entwickelt ein Monitoring zum Kultursektor.
Er setzt dabei folgende Schwerpunkte:
− Der Bund (Bundesamt für Kultur) baut die Zusammenarbeit und den Dialog mit den staatlichen Partnern, den Kulturverbänden und den privaten Kulturförderern aus. Er unterstützt kulturpolitischen Veranstaltungen (Panels, Tagungen usw.) von nationaler Bedeutung.
− Der Bund (Bundesamt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik) stellt die statistischen Grundlagen zum Kulturbereich bereit und entwickelt ein Monitoring zum Kultursektor anhand von Kennzahlen.
− Der Bund (Bundesamt für Kultur) setzt sich ein für eine bessere Abstimmung und Kooperation zwischen der Kultur und anderen Politiken ein, insbesondere der Raumplanung, Energiepolitik, Bildung, Migration, Aussenpolitik, Wirtschaft und Tourismus.
− Der Bund (Bundesamt für Kultur in Zusammenarbeit mit dem EDA) stärkt das Profil und die Präsenz der Schweiz in der internationalen Kulturpolitik, insbesondere in der Kooperation mit der UNESCO und dem Europarat und weitet die bilateralen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Kulturgütertransfer auf Partnerstaaten aus Afrika aus.
3.2 Akteure der Kulturpolitik des Bundes
3.2.1 Bundesamt für Kultur
Mitarbeitende (Ende 2023): [ergänzen nach Vernehmlassung] Vollzeitstellen
Jahresbudget (Voranschlag 2024 inklusive Eigenbereich): [ergänzen nach Vernehmlassung] Millionen Franken
Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist die kulturpolitische Fachbehörde des Bundes.34 Es koordiniert die Aktivitäten der Kulturakteure des Bundes und nimmt die im engen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen Aufgaben wahr, namentlich die Gestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Bereich der Kultur, die Erarbeitung kulturpolitischer Grundlagen (Evaluationen, Studien, Kulturmonitoring), die Vertretung des Bundes in nationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen sowie – in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – die Pflege internationaler politischer Beziehungen im Kulturbereich (vgl. Ziff. 5.6.3).
34 Vgl. Art. 29 KFG.