Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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Verbreitung und Promotion im Ausland
Auf internationaler Ebene stellen sich Fragen der ästhetischen Vielfalt und der ökologischen Nachhaltigkeit: Der hypermobile Markt erzeugt einen wenig nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Die Kulturförderung muss daher ökologische Mobilitätskonzepte priorisieren, in digitale Möglichkeiten des internationalen Austausches investieren und die existierenden Promotionsmassnahmen den neuen Nachhaltigkeitszielen anpassen. Darüber hinaus muss sie internationale Karrieren ermöglichen, die künstlerische und professionelle Entwicklung in stabilen Netzwerken ermöglichen. Da Karrieren in den darstellenden Künsten selten linear und kontinuierlich verlaufen, sondern durch Umbrüche und Unterbrechungen geprägt sind, ist Unterstützung bei der strategischen Planung gefragt.
In Europa, dem wichtigsten Markt für Schweizer Gruppen, wird stark in von der EU geförderten Netzwerken gearbeitet, weshalb die europäischen Theater und Festivals in erster Linie untereinander kooperieren. Als Folge des anhaltenden Ausschlusses am EU-Programm «Creative Europe» bleibt den Schweizer Theaterschaffenden der Zugang zu Koproduktionsmitteln und Auftrittsmöglichkeiten weiterhin verwehrt.
Arbeitsbedingungen
Noch immer sind faire Arbeitsbedingungen in den Darstellenden Künsten nicht ausreichend und verbindlich zugesichert. Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich der angemessenen Entlöhnung der Kunstschaffenden wie auch bei der Gewährung der Chancengleichheit und eines sicheren Arbeitsumfelds (physische und psychische Integrität der Kunstschaffenden).
Anpassungen in der Periode 2025–2028
Förderung des künstlerischen Schaffens – prozessorientierte Förderung
Ergänzend zur Förderung von neuen Werken sollen die Qualität des künstlerischen Schaffens gefördert und die Entwicklungsmöglichkeiten der freischaffenden Gruppen verbessert werden, indem die Arbeitsprozesse vor und nach der Produktion stärker gewichtet werden und damit der Produktionsdruck gemindert wird. Folgende Massnahmen werden ab 2025 in das Förderportfolio von Pro Helvetia aufgenommen:
– Durch Unterstützung thematischer und künstlerischer Recherchen von freien Gruppen wird der Produktionsrhythmus verlangsamt, Raum für Vertiefung geschaffen und dadurch die künstlerische Weiterentwicklung gefördert.
– Durch die Förderung von Wiederaufnahmeproben können ältere Stücke nach längeren Vorstellungspausen in guter Qualität wieder aufgeführt und inhaltlich oder personell angepasst werden. Auf diese Weise können Gruppen ihr Repertoire über längere Zeiträume auswerten.
Verbreitung und Promotion im Inland
Die von Städten und Kantonen geplanten Massnahmen zur Verbreitungsförderung werden durch den Bund wie folgt mitgetragen:
– Pro Helvetia führt den Austausch mit den Kantonen über die Entwicklung der Verbreitungsförderung und allfällige neue Massnahmen weiter.
– Pro Helvetia überprüft ihr aktuelles Portfolio und passt bestehende Instrumente und Projekte so an, dass sich die Massnahmen der verschiedenen Förderebenen optimal ergänzen.