Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

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Die Logistikbasis der Armee kann nach Artikel29b Absatz 4 den Basiskredit pro Person und Tag sowie allfälligeZulagen festlegen.

Nach Artikel 29e Absatz 2 kann der Bundesrat vorsehen, dass die Kosten für die Reise in den Urlaub ganz oder teilweise vom Bund übernommen werden.

Artikel47 Absatz 6 gestattetes dem Bundesrat, die Einzelheitenfür die Verleihung

eines tieferen Grades für Angehörige des militärischen Personals festzulegen.

Gemäss Artikel 49 Absatz 4 kann der Bundesrat für Formationenmit besonderen Ausbildungsbedürfnissen eine um höchstens sechs Wochen länger dauernde Rekrutenschule vorsehen.

Der Bundesrat regelt gemäss Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe a welche weiteren Ausbildungsdienste für eine Gradänderung, eine Änderung der Funktion oder eine Umschulung zu bestehen sind.

In Artikel 55 Absatz 4 wird das VBS ermächtigt, Einzelheiten zu den Ausbildungsdiensten wie Aufteilung, Teilnehmende und Zulassungsbedingungen an die Gruppe Verteidigung delegieren zu können.

Nach Artikel 80 Absatz 3 kann der Bundesrat im Aktivdienst die Unbrauchbarmachung von Betrieben, Anlagen und Warenlagern anordnen.

Artikel 80 Absatz 6 ermächtigtden Bundesrat, die zuständigen Organe zu bezeichnen und deren Aufgaben näher zu umschreiben.

Nach Artikel 81 Absatz 1 kann der Bundesrat im Aktivdienst den militärischen Betrieb für kritische Infrastrukturen anordnen.

Artikel 93 Absatz 2 letzter Satz ermächtigt die Bundesversammlung, ihre Befugnisse dem Bundesrat, dem VBS oder der Gruppe Verteidigung zu übertragen.

Nach Artikel 100a Absatz 2 kann der Bundesrat zum Schutz von militärischen Fern-

meldeanlagenund zur Wahrung der Sicherheit die zuständigen Behörden anweisen, Fernmeldeanlagen und Betriebsmittel örtlich und zeitlich begrenzt einzuschränken oder zu verbieten.

In Artikel 106 Absatz 4 wird der Bundesrat ermächtigt, ausführende Bestimmungen

über die Organisation,die Zuständigkeitenund das Verfahren der Beschaffung von

Armeematerial zu erlassen.

In Artikel 126 Absatz 6 wird das VBS ermächtigt, nötigenfalls Enteignungen durchzuführen .

Artikel 147 Absatz 4 ermächtigt den Bundesrat, Ausnahmen vom elektronischen Verfahren vorzusehen.

Nach Artikel 148jAbsatz 2 kann der Bundesrat in den Bereichen Verpflegung und UnterkunftRahmenkreditevorsehen. In diesen Fällen ist es dem VBS gestattet, die Ansätze festzulegen.